Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 18:48
Raum: Gesellschaftshaus des AMEOS Klinikums, Kiefholzstraße 27, 39340 Haldensleben
Ort: Gesellschaftshaus des AMEOS Klinikums Haldensleben, Kiefholzstraße 27, 39340 Haldensleben

Herr Knispel (AfD) bittet um eine Übersicht zu folgenden Anfragen (jeweils ab Januar 2020 bis Dezember 2021, Auflistung pro Monat):

 

  1. Wie viel Intensivbetten gibt es insgesamt im Landkreis Börde (belegt oder unbelegt)?

 

  1. Wie viel Intensivbetten sind im Landkreis Börde mit Corona-Patienten belegt?

 

  1. Wie viele der Krankenhausbetten sind mit Patienten belegt, bei denen der Test zufällig positiv war (die Patienten sind wegen einer anderen Erkrankung in Behandlung, keine Symptome)?

 

Die Anfragen werden schriftlich beantwortet.

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Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) schlägt vor, die nächste Sitzung des Arbeitskreises „Krankenhausversorgung“ bereits Ende Januar 2022 stattfinden zu lassen.

 

Er bittet um Prüfung durch die Verwaltung.

 

Des Weiteren bezieht sich Herr Zeymer auf den Sonderbeirat (Überprüfungskommission) und bittet um einen aktuellen Sachstand.

 

Frau Rexhi (SB Kreistag/Wahlen) merkt an, dass der Abschlussbericht in die kommende Beratungsfolge im Jahr 2022 einfließt.

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Frau Jacksch (UWG) berichtet über den Impftermin am 17.11.2021 in Oebisfelde. Sie kritisiert die allgemeine schlechte Vorbereitung und Durchführung des Termins. Kurz vor Beginn der Impfungen mussten weitere Helfer organisiert werden, es bildeten sich sehr lange Warteschlangen, die mit sehr langen Wartezeiten verbunden waren. Ursache dafür waren insbesondere die Bürger ohne einen vereinbarten Termin. Selbst für ältere Bürger gab es keine Sitzmöglichkeiten. Frau Jacksch macht ihren Ärger darüber deutlich und weist darauf hin, dass sie über solche Abläufe schon öfter Kenntnis erhalten habe.

 

In Oebisfelde sollte danach ein weiterer Impftermin stattfinden, welcher abgesagt wurde. Frau Jacksch bittet um die Planung eines neuen Termins, da die Nachfrage sehr hoch sei.

 

Des Weiteren weist Frau Jacksch darauf hin, dass in Oebisfelde ein Termin zum Führerscheintausch stattfinden sollte. Bisher wurde dies noch nicht realisiert. Sie bittet auch hier um Prüfung.

 

Der Landrat pflichtet Frau Jacksch bei und berichtet, dass er zum Impftermin in Oebisfelde bereits das Gespräch mit den verantwortlichen Organisatoren und Koordinatoren gesucht hat. Aufgrund des Impfens ohne Termin sind lange Warteschlangen entstanden, diese Probleme sind bereits bekannt.

 

Er erklärt weiter, dass das Impfzentrum in Haldensleben geschlossen werden musste, da die Förderung des Landes nur bis zum 30.09.2021 galt. Eindringliche Bitten der Landkreise, diese bis zum 31.12.2021 zu verlängern, blieben unberücksichtigt. Dadurch wurde auf die mobilen Impfteams und die dezentralen Impftermine gesetzt. Der Landkreis kann momentan zwei Impfteams vorhalten, welche jederzeit auf fünf Teams erhöht werden könnten. Dabei wird immer auf den engen Austausch mit den Gemeinden gesetzt, welche ebenso Räumlichkeiten für Impftermine zur Verfügung stellen.

 

Zum Führerscheinaustausch erläutert Herr Stichnoth, dass Gespräche mit Herrn Kraul als Bürgermeister geführt wurden und der Auftrag in das Straßenverkehrsamt erteilt wurde, einen solchen Termin umzusetzen, sobald die neuen Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt eingearbeitet und die Abläufe festgelegt sind. Dabei berücksichtig werden sollte auch die Westliche Börde.

 

Des Weiteren wird ermöglicht, dass die Bürgerinnen und Bürger nur einmal zur Führerscheinstelle kommen müssen, um den alten Führerschein abzugeben. Der neue Führerschein kann dann entweder abgeholt oder für 5 EURO per Post versandt werden. Somit können lange Fahrtstrecken gespart werden.

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Herr Schindler (SPD) erklärt, dass der Landrat seit einem Jahr zwei Rechtsauffassungen im Kreistag vertreten würde. Diese sollten aus Sicht des Herrn Schindler überprüft werden.

 

Herr Schindler formuliert die beiden Rechtsauffassungen wie folgt:

 

  1. Für die Aufklärung und die Schadensbegrenzung von Fehlern und Unrechtmäßigkeiten Ihres Vorgängers ist allein der ehrenamtliche Kreistag zuständig und nicht Sie als neuer Landrat und als Hauptverwaltungsbeamter.

 

  1. Ein Vertrag, den ein Landrat unterschrieben hat, ist immer rechtsgültig, völlig egal, welche Inhalte dieser Vertrag hat, ob die gekaufte Sache gar keinen Nutzen hat, ob Betrug oder ähnliche Absichten im Spiel waren oder was sonst noch vorstellbar ist.

 

Er fragt nach, ob das Landesverwaltungsamt die beiden genannten Rechtsauffassungen bestätigt. Herr Schindler bittet um eine Rechtsauskunft der Kommunalaufsicht des Landesverwaltungsamtes.

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

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Herr Schindler (SPD) bezieht sich außerdem auf ein Schreiben des Rechtsamtes vom 22.11.2021 (Beantwortung einer Anfrage des Herrn Schindler aus dem Jugendhilfeausschuss) und geht davon aus, dass dieses vollumfänglich mit dem Landrat abgestimmt sei.

 

Er fragt dennoch, ob das Schreiben mit dem Landrat abgestimmt wurde. Er empfindet dieses als eine Zumutung. Herr Schindler berichtet, dass er im Sommer durch einen Zufall herausgefunden habe, dass Herr Baier im Auftrag des Landrates in einem Schreiben vom 15.04.2021 die Unwahrheit geschrieben habe. Im betreffenden Schreiben heißt, dass es im Jugendhilfeausschuss kein Auskunftsrecht des Einzelnen gibt. Aus seiner Sicht gibt es nach dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sehr wohl Auskunftsrechte des Einzelnen gegenüber der Verwaltung. Herr Schindler stellt die Glaubwürdigkeit des Landrates und des Rechtsamtes in Frage.

 

Er fragt daher den Landrat, wie er seine Glaubwürdigkeit wiederherstellen und wie er die Qualität der Verwaltung sichern will.

 

Herr Schindler erwartet eine Entschuldigung zu getroffenen Falschaussagen durch die Verwaltung in den Schreiben vom 15.04.2021 und vom 22.11.2021.

 

Die Anfragen werden schriftlich beantwortet.

 

Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.  

 

Der Vorsitzende stellt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her.