Der Kreistag beschließt, innerhalb der nächsten sechs Jahre den planerischen Ansatz zur Aufstockung der Landesmittel im Landkreis Börde für die Kofinanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11-14 SGB VIII und § 31 Abs. 3 KJHG stufenweise auf 50 % zusteigern. Dazu sind im Haushalt 2023 durch den Landkreis Börde zur Kofinanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit Mittel in Höhe von 40% der zu diesem Zweck bereitgestellten Landesmittel als Planungsgröße einzustellen (2022 sind bereits 38,90% geplant) und in den folgenden Jahren mindestens jeweils 2% mehr bis durch den Landkreis ein Kofinanzierungsanteil von zuzüglich 50% zu den Landesmitteln im Plan erreicht ist.
Der Kreistag beschloss, innerhalb der nächsten sechs Jahre den planerischen Ansatz zur Aufstockung der Landesmittel im Landkreis Börde für die Kofinanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11-14 SGB VIII und § 31 Abs. 3 KJHG stufenweise auf 50 % zusteigern. Dazu sind im Haushalt 2023 durch den Landkreis Börde zur Kofinanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit Mittel in Höhe von 40% der zu diesem Zweck bereitgestellten Landesmittel als Planungsgröße einzustellen (2022 sind bereits 38,90% geplant) und in den folgenden Jahren mindestens jeweils 2% mehr, bis durch den Landkreis ein Kofinanzierungsanteil von zuzüglich 50% zu den Landesmitteln im Plan erreicht ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:27
Ablehnungen:17
Enthaltungen:1
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.0341/JHA/2021 erhoben.