Aufenthaltserlaubnis

Leistungsbeschreibung

Um sich in Deutschland aufhalten zu dürfen, brauchen Ausländer grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis wird von der zuständigen Ausländerbehörde auf Antrag erteilt. Sie stellt einen befristeten Aufenthaltstitel dar und kann mit Auflagen versehen werden. Sie kann nach den gesetzlichen Bestimmungen verlängert oder in eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Den Antrag erhalten Sie bei den vor Ort zuständigen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese informieren Sie über alle Details zur Aufenthaltserlaubnis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen unterschiedliche Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde.

Rechtsgrundlagen

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