Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung beantragen

Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung im Land Sachsen-Anhalt erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen. 

Volltext

Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung im Land Sachsen-Anhalt erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen. 

Voraussetzungen

  • Sie haben die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Versuch erfolgreich abgelegt.

  • Leistungsnachweise der Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
  • Leistungsnachweise der Zwischenprüfung
  • Leistungsnachweise der sonstigen Lehrveranstaltungen
  • Nachweise über die Ableistung der praktischen Studienzeiten
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr

Sie müssen die Nachweise im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Ansprechpunkt

Für das Prüfungsverfahren ist das Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zuständig.

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung werden Sie zur Notenverbesserung zugelassen und zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten und im Falle des Bestehend der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung geladen. Sofern Sie im Prüfungsverfahren eine bessere Note erzielen, als in Ihrem ersten Versuch, wird ein neues Zeugnis über das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung ausgestellt. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der Feststellung des bisherigen Ergebnisses.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie dürfen den juristischen Vorbereitungsdienst noch nicht aufgenommen haben. Die Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes beendet das Prüfungsverfahren.

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