Basis der Arbeit von Wildschadensschätzern in Sachsen-Anhalt sind das Landesjagdgesetz und die Verordnung zum Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen. Für jede Gemeinde werden von der zuständigen Unteren Jagdbehörde ein Schätzer und ein Stellvertreter für die Dauer von drei Jahren bestellt.
Interessenten können sich ab sofort schriftlich beim Landkreis Börde, Rechtsamt, SG Ordnung und Sicherheit, Untere Jagdbehörde, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben, melden. Dabei muss neben dem Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum auch der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Wildschadensschätzer“ erbracht werden.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde telefonisch unter der 03904/7240-4224 zur Verfügung.