Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Witterungsänderungen, insbesondere des Abtauens der Schneedecke sowie steigender Temperaturen, hat sich die Nahrungssituation für das Wild deutlich gebessert. Die natürlichen Nahrungsquellen sind wieder ausreichend erreichbar, sodass eine Futternot im Sinne des Jagdrechts nicht mehr gegeben ist.
Der Widerruf der Notzeit erfolgt in Abstimmung mit dem Kreisjägermeister und dem Jagdbeirat. Damit gelten ab sofort wieder die allgemeinen jagdrechtlichen Regelungen des Bundesjagdgesetzes sowie des Jagdgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Insbesondere ist die Fütterung von Wild wieder untersagt. Auch die während der Notzeit bestehenden Einschränkungen des Jagdbetriebes, wie das Erlegungsverbot im Umkreis von 200 Metern um Futterstellen, entfallen. Die Untere Jagdbehörde bittet alle Jagdausübungsberechtigten um Beachtung der wieder geltenden Vorschriften.
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde telefonisch unter 03904 / 7240-4224 sowie per E-Mail unter Jagdwesen(at)landkreis-boerde.de zur Verfügung.