Landkreis

Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes / Schulleitungen und Landkreis Börde stehen vor Herausforderungen

Die aktuelle Eindämmungsverordnung und darauf bezogene Erlasse des Landes Sachsen-Anhalt regeln die schrittweise Aufnahme des Schulbetriebes. Als untere staatliche Behörde ist der Landkreis Börde (Amt für Bildung und Kultur) als Schulträger für den Vollzug des Schulgesetzes und angrenzender Rechtsvorschriften verantwortlich.

„Der Landkreis Börde und die Schulen stehen vor großen organisatorischen Herausforderungen“, weiß Amtsleiterin Friederike Hecht. „Zum Beispiel müssen durch die Planung des  Präsenzunterrichtes immer mehr Klassen nicht nur geteilt und in den Unterrichtsräumen untergebracht werden, sondern auch von den Lehrkräften unterrichtet werden. Gleichzeitig muss das Homeschooling für die Klassen organisiert werden, die im Augenblick noch nicht in die Schule dürfen. Zudem ist je nach Bedarf die Notbetreuung, besonders an Grundschulen, sicherzustellen.“

Die Umsetzung aller Maßnahmen bedarf eines hohen Maßes an Aufmerksamkeit und gegenseitigem Verständnis. Hecht sieht die Schulen und den Landkreis Börde in einer Zweckgemeinschaft. „Wir haben auch keine Universalrezepte in der Schublade“, sagt sie. „Aber wichtig ist es, miteinander zu reden und Verständnis für den jeweiligen Partner zu haben.“

Die Umsetzung der Eindämmungsverordnung im Zusammenhang mit der Aufnahme des Schulbetriebes sieht folgende zwischen Landkreis und Schulleitungen abgestimmte Maßnahmen vor:

  • nach Zugang in die Schule muss die Möglichkeit des Händewaschens / der Handdesinfektion für Schüler/Lehrer/technisches Personal gegeben sein
  • als verpflichtende Selbstauskunft haben Eltern über den Gesundheitszustand des Kindes oder zu Kontakten zu erkrankten Personen Auskunft zu geben
  • zum Zwecke einer möglichen Kontaktnachverfolgung müssen täglich Anwesenheitslisten (Mindestangaben sind Name, Ort, Kontaktdaten) geführt werden
  • durch die Schulleitungen / Lehrerschaft werden alle Personen zu bestehenden Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen belehrt
  • sicherzustellen ist, dass Schüler/Schüler bzw. Lehrer/Schüler einen Mindestabstand von  1,50 m halten können (deshalb erfolgt der Unterricht in kleinen Klassenverbänden von 10-12 Schülern / es gibt zeitversetzte Pausenzeiten, auch um Ansammlungen in sanitären Anlagen zu vermeiden)
  • für die Klassenräume besteht - vor, während und nach dem Unterricht - ein Lüftungsgebot
  • nach Möglichkeit soll ein „schülerbezogener“ Schülerarbeitsplatz genutzt werden
  • es erfolgt eine Aufweitung der jeweiligen Reinigungspläne / neben den üblichen Unterhaltsreinigungen wurde zusätzlich die tägliche Reinigung der Treppenhandläufe und der Türklinken beauftragt
     

Den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde wurden einige Hygiene- und Schutzmaterialien zur Verfügung gestellt. Grundlage ist der vom Land Sachsen-Anhalt ausgegebene Hygieneplan, der auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes abstellt. Unter anderem gibt es eine Grundausstattung für Sekretariate und „Erste-Hilfe-Räume“. Für den Bedarfsfall stehen hier Einmalhandschuhe, Handdesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken) zur Verfügung. Zudem wurden alle Schulen mit  Desinfektionsmitteln zur Verwendung für die jeweiligen Eingangsbereiche zur Verfügung gestellt.

Eine personenbezogene Schutzausrüstung ist nicht vorgeschrieben. Dazu rät Amtsleiterin Friederike Hecht: „Wer seinem persönlichen Schutzempfinden Rechnung tragen will, ist für die Anschaffung, Aufbewahrung und Entsorgung von Mund-Nasen-Schutz eigenverantwortlich zuständig.“ Eine rechtliche Verpflichtung zum Tragen eines solchen Schutzes in Schulgebäuden besteht nicht.

Letzte Aktualisierung: 07.05.2020 07:38 Uhr