Uwe Baumgart / zu Fragen, die Wohngeldstelle des Landkreises Börde betreffend, ist ab sofort zu bestimmten Zeiten unter der Nummer 03904 7240-4100 eine Telefonhotline geschaltet
Landkreis

Landkreis Börde / neuer Telefonservice der Wohngeldstelle / Fragen zu Wohngeldangelegenheiten werden per Telefonhotline (03904 7240-4100) beantwortet

Durch die aktuelle Wohngeldreform im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes ist der Informationsbedarf der Bevölkerung an die Wohngeldstelle enorm hoch. Von daher hat der Landkreis Börde zu allen Fragen, das Wohngeld betreffend, eine Telefonhotline eingerichtet.

Beantwortet werden Fragen von Mietern (zu Thema Mietzuschuss), Wohneigentümern (zur Thema Lastenzuschuss) und zum Zuschuss für Heimbewohner.

Die Hotline (03904 7240-4100) ist zu folgenden Zeiten geschaltet:

Montags, mittwochs und donnerstags / 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstags / 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitags / 08:00 bis 12:00 Uhr


Hintergrund:

Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastung.


Was ist zu beachten?

Um Wohngeld (Lastenzuschuss) zu beantragen, muss der Antragsteller Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum sein. Als Mieter oder Untermieter einer Wohnung kann der Wohngeldantrag für den Mietzuschuss verwendet werden. Den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss verwendet man auch, wenn man Bewohner eines eigenen Mehrfamilienhauses ist, das mehr als zwei Wohnungen hat. Heimbewohner verwenden den dafür vorgesehenen „Antrag für Heimbewohner“.


Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ):

Wo bekomme ich einen Wohngeldantrag?

In der Wohngeldbehörde des Landkreises Börde in 39340 Haldensleben, Bornsche Straße 2 oder in 39387 Oschersleben (Bode), Triftstraße 9-10. Man kann sich zum Sprechtag persönlich beraten lassen oder den Wohngeldantrag telefonisch anfordern oder aus dem Internet ausdrucken. Auf der Internetseite des Landkreises Börde oder vom Ministerium für Infrastruktur und Digitalisierung (MID) finden Sie die Antragsformulare. Der Antrag ist schriftlich auf dem Antragsformular in der Wohngeldbehörde einzureichen.

Was ändert sich beim Wohngeld 2023?

Die Wohngeldansprüche wurden teilweise verdoppelt und die Einkommensgrenzen angehoben. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung wurden erhöht und ein Betrag zur Entlastung der Heizkosten eingeführt.

Wonach richtet sich die Höhe des Wohngeldes?

Das Wohngeld ist abhängig von 3 Faktoren, von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen, von der Höhe der Miete oder Belastung und vom Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen.

Kann ich Wohngeld erhalten, wenn ich andere Sozialleistungen erhalte?

Wenn Sie Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, BAB oder Bafög erhalten, sind Sie vom Wohngeld ausgeschlossen. Sie können sich jedoch gern bezüglich eines Wechsels in der Wohngeldbehörde beraten lassen.

Kann ich, zur Orientierung, meinen Anspruch mittels einem Wohngeldrechner aus dem Internet ausrechnen?

Die im Internet zur Verfügung stehenden Wohngeldrechner sind nicht zu empfehlen. Leider werden hier oftmals nicht alle berechnungsrelevanten Umstände abgefragt bzw. es werden bei der Berechnung nicht die regionalen Unterschiede (Mietenstufe) berücksichtigt. Zudem sind fachliche Kenntnisse erforderlich, um die Eingaben (Einkommen nach Wohngeldrecht, Werbungskosten, Freibeträge, Abzugsmöglichkeiten) korrekt vorzunehmen.


Die Wohngeldstelle des Landkreis Börde im Internet:

Welche Unterlagen werden für die Beantragung gebraucht, wo finde ich die Formulare und alle Kontaktdaten zur Wohngeldstelle des Landkreises Börde / bitte hier klicken

Letzte Aktualisierung: 21.04.2023 11:00 Uhr