Wesentliche Inhalte der Allgemeinverfügung:
1. Es werden eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand gebildet.
Schutzzone:
• In der Verbandsgemeinde Flechtingen:
Gemeinde Calvörde: Ortsteil Klüden
Überwachungszone:
• in der Verbandsgemeinde Flechtingen:
Gemeinde Calvörde: Ortsteile Berenbrock, Dorst, Elsebeck, Flecken Calvörde, Lössewitz, Zobbenitz
Gemeinde Bülstringen: Ortsteil Wieglitz mitsamt Ellersell
• in der Einheitsgemeinde Stadt Haldensleben:
Ortsteile Hütten, Satuelle, Uthmöden
• in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide:
Gemeinde Westheide: Ortsteil Born
2. Wer im benannten Gebiet Tierhalter von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel, mit Ausnahme von Tauben, ist, hat diese entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und wasserdichten Abdeckung sowie einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern besteht.
Die Aviäre Influenza, auch als Vogelgrippe bekannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die insbesondere Geflügel und andere Vogelarten betrifft. Eine Übertragung auf den Menschen ist selten, kann jedoch in Einzelfällen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Landkreis Börde weist darauf hin, dass die ergriffenen Maßnahmen dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und der Tierseuchenbekämpfung dienen.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter Bekanntmachungen: https://www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreispolitik/amtsblatt-bekanntmachungen/bekanntmachungen