Im letzten Jahr erfolgten Befallsmeldungen und anschließende Bekämpfungsmaßnahmen im Norden des Landkreises Börde. Betroffen waren Bereiche auf den Gebieten der Einheitsgemeinden Oebisfelde- Weferlingen, Stadt Haldensleben und Stadt Wolmirstedt sowie der Verbandsgemeinden Flechtingen und Elbe-Heide.
Was passiert bei festgestelltem Befall?
Die Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners kann grundsätzlich mittels dreier zu Grunde liegender Verfahren erfolgen. Biologisch, chemisch oder mechanisch.
Biologische Verfahren bieten aus heutiger Sicht noch keinen rechtzeitigen und wirksamen Gesundheitsschutz. Daher wurden im Landkreis Börde bisher chemische und mechanischen Verfahren eingesetzt. Regelmäßig erfolgt die Bekämpfung, indem die Nester abgesaugt werden.
Besteht eine Gesundheitsgefahr?
Der Eichenprozessionsspinner ist im Sinne des aktiven Gesundheitsschutzes der Bevölkerung als anerkannt schädlich einzuschätzen.
Die Schädigung des Menschen tritt ein, wenn er mit den Brennhaaren der Raupe des Eichenprozessionsspinners ab dem dritten Larvenstadium in Berührung kommt. Als Berührung gilt das Benetzen der menschlichen Haut mit Brennhaaren, das Einatmen und der Kontakt mit Schleimhäuten wie z.B. in Augen, Nase und Mund.
Dieser Vorgang kann auf unterschiedliche Art und Weise wie folgt ausgelöst werden:
Lösen sich z.B. Brennhaare des Eichenprozessionsspinners von den Raupenhäuten und gelangen in den Luftstrom (Wind), so kann je nach geografischer Lage und Witterung ein Eintrag in die Umwelt bis mehrere hundert Meter weit erfolgen.
Als Körperreaktion wird bei Kontamination der Haut eine Kontaktdermatitis mit Juckreiz, Rötung und Bläschenbildung der Haut erwartet. Beim Einatmen erfolgen Reizungen im Rachen und in schweren Fällen treten Atemwegsbeschwerden bis hin zur Bronchitis oder zum Asthma auf. Beim Einbringen in die Augen werden Reizungen der Bindehäute, in schweren Fällen Bindehautentzündungen bis hin zu Hornhautentzündungen des Auges beschrieben.
Die Gefahrenlage erhöht sich, wenn die befallenen Bäume direkt an befahrenen Straßen stehen, da sich hier ein Kontakt auf kurze Distanz ergeben kann, der weder durch Passanten erkannt; noch wirksam abwendbar erscheint.
Allein durch die Fortbewegungsgeschwindigkeit der Passanten (PKW, Motorrad, Fahrrad) und dem damit einhergehenden starken Luftstrom besteht eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung, wie vorab beschrieben.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Ist ein Befall bereits bekannt, so sollten betroffene Areale gemieden werden. Berührungen der Raupen und Gespinstnester sind zu unterlassen, um Haut-, Schleimhaut- und Augenkontakte möglichst zu vermeiden, um sich nicht der zuvor beschriebenen Gesundheitsgefährdung auszusetzen.
Auch wenn derzeit keine gesetzliche Meldeverpflichtung für das Feststellen eines Befalls existiert, sollten bekannte Befälle den zuständigen Gemeinden gemeldet werden, nur so können Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und des öffentlichen Gesundheitsschutzes ergriffen werden.
Was tun bei Kontakt bzw. Kontamination?
Sollte es doch einmal zum Kontakt gekommen sein, sollten Haut und Haare gründlich gewaschen werden, gleiches gilt für die getragene Kleidung. Bei Augenreizungen, ist es angeraten die Augen mit viel Wasser zu spülen.
Bitte begeben Sie sich bei auftretenden Beschwerden in ärztliche Behandlung. Sollten schweren allergische Reaktionen mit Asthma und Atemnot auftreten, verständigen Sie bitte umgehend den Rettungsdienst.