Landkreis Börde / Symbolbild, hier ein Blick in einen Putenstall

Die Gefahr der Verbreitung der Geflügelpest ist gebannt / das Sperr- und Beobachtungsgebiet um Farsleben ist aufgehoben

Mit Wirkung ab 5. Januar 2022 wurde das Sperr- und Beobachtungsgebiet um den Ortsteil Farsleben (Stadt Wolmirstedt / Landkreis Börde) aufgehoben. So regelt es eine Allgemeinverfügung des Landkreises Börde. Am 04.12.2022 wurde der klinische Verdacht des hochpathogene Influenzavirus H5N1 durch das Friedrich-Loeffler-Institut amtlich festgestellt. Seit dieser Zeit galten in der Region Restriktionen, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Nachgewiesen wurde der hochpathogene Influenzavirus H5N1. Der Landkreis Börde war gefordert, die Verbreitung durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Das geschah per  tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügung. Um den Seuchenausbruch wurden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.

Nun ist die Gefahr gebannt. Landrat Martin Stichnoth hat die tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügung aufgehoben. 
Mit der Aufhebungsverfügung gilt die Geflügelpest nun als erloschen. Sämtliche Verhaltensmaßregeln für Geflügelhalter im Sperr- und Beobachtungsgebiet sind aufgehoben.


Zur amtlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Tiergesundheitsrechtlichen Allgemeinverfügung (vom 4. Januar 2023) / bitte hier klicken

Letzte Aktualisierung: 09.01.2023 15:37 Uhr