Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

Leistungsbeschreibung

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Hierzu zählen Leistungen zur ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, Schutzimpfungen und  Vorsorgeuntersuchungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, die Versorgung  mit Zahnersatz im Falle einer im Einzelfall unaufschiebbaren Notwendigkeit sowie Leistungen für werdende Mütter und Wöchnerinnen.

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie bei den vor Ort für Asylbewerberleitungen zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Wenn Sie im Bereich des Landkreises wohnen ist der Landkreis Börde zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Amt für Migration.  

Rechtsgrundlage

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