Ausweisersatzpapiere / Reiseausweis für Ausländer

Leistungsbeschreibung

Ausländer,  welche in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten möchten,  benötigen, sofern sie nicht von der Passpflicht befreit sind, einen anerkannten und gültigen Pass oder einen entsprechenden Passersatz. Sie sind verpflichtet, sich mittels der Vorlage ihres Passes, Passersatzes, Aufenthaltstitels oder einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung gegenüber den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden auf Verlangen zu legitimieren. Liegt kein Pass oder Passersatz vor und ist eine nachträgliche Erlangung nicht zumutbar, besteht die Möglichkeit zur Prüfung, ob ein Ausweisersatzpapier oder ein Reiseausweis ausgestellt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie bei den vor Ort zuständigen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Rechtsgrundlage

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