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Hilfen für Betroffene und Angehörige
Sozialpsychiatrischer Dienst
Bei welchem Personenkreis sollte der Sozialpsychiatrische Dienst einbezogen werden?
- Menschen mit einer psychischen Erkrankung, seelischen Problemen,
- Menschen mit altersbedingter Wesensveränderung (bspw. Demenz, Altersdepression),
- Menschen mit einer Substanz- oder Suchtproblematik und
- Angehörige des oben benannten Personenkreises
…die keine ausreichende Unterstützung durch Angehörige haben, deren Angehörige sich überfordert fühlen, bei denen es komplexe Hilfebedarfe gibt und viele Institutionen beteiligt werden müssen.
Wie kann die Einbeziehung des Sozialpsychiatrischen Dienstes erfolgen?
- Telefonisch oder per E-Mail unter Angabe von Namen und Anschrift des Betroffenen
oder
- durch Überreichung des Flyers an die Betroffenen, Angehörigen oder andere besorgte Menschen im Umfeld, mit dem Hinweis den Sozialpsychiatrischen Dienst zu kontaktieren.
Kontakt zum Sozialpsychiatrischen Dienst
Landkreis Börde
Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben
Telefon: +49 3904 7240-2551
Telefax: +49 3904 7240-52667
E-Mail: spdi(at)landkreis-boerde.de
Patientenfürsprecherin
Von einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung betroffen zu sein, stellt die Betroffenen, Angehörigen, Freunde und das weitere soziale Umfeld oft vor große Herausforderungen. Nicht immer ist es einfach die richtige Hilfe zu erhalten, die richtigen Schritte und Kontakte zu kennen und konkrete Wege zu gehen. Auch kann es zu Konflikten mit Dritten kommen. Um hier zu unterstützen, wurde das Ehrenamt als Patientenfürsprecherin eingerichtet.
Seit August 2023 ist die ehrenamtliche Patientenfürsprecherin tätig. Ihr Ziel ist es, die Rechte und Interessen von Personen mit einer psychischen Erkrankung (hierzu zählen auch Suchterkrankungen) zu wahren sowie diese bei der selbstständigen Interessenwahrnehmung und der Rückkehr in Beruf und Gesellschaft zu unterstützen.
Dabei unterliegt sie selbstverständlich der Schweigepflicht.
Eine medizinische oder rechtliche Beratung ist nicht möglich.
Wann? Jeden ersten Mittwoch im Monat ab 15:00 Uhr.
Wo? Landratsamt, Bornsche Straße 2 in 39340 Haldensleben, Zimmer E1-115.2
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin mit der Patientenfürsprecherin.
Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben
Frau Lea Waber
Telefon: 03904 7240-2513
E-Mail: patientenfuersprecherin@landkreis-boerde.de
Wegweiser zu psychiatrischen Angeboten in Sachsen-Anhalt
Ein Überblick über die ambulante psychiatrische Versorgung in Sachsen-Anhalt.
Selbsthilfekontaktstellen des Landes Sachsen-Anhalt
Überblick der über 1.000 Selbsthilfegruppen, die es momentan in Sachsen-Anhalt gibt: von A wie Alzheimer bis Z wie Zwangserkrankungen.
Drogen- und Suchtberatung
Drogen- und Suchtberatungsstellen im Landkreis Börde