Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in der Pflegeversicherung beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in der Pflegeversicherung beantragen

Wenn Sie pflegebedürftig sind, kann es erforderlich sein, das Wohnumfeld an Ihre individuellen Belange anzupassen. Sie können bei Ihrer Pflegekasse finanzielle Unterstützung für nötige Anpassungen und Umbauten beantragen.
 

Volltext

Wenn Sie pflegebedürftig sind, zahlt Ihre Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen, die Ihr Zuhause pflegegerecht machen. Dazu gehören zum Beispiel das Einbauen eines Treppenlifts, verbreiterte Türen und Schwellen statt Stufen. Die Maßnahmen sollen ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen oder  den Pflegealltag erleichtern oder ein selbständiges Wohnen wiederherstellen.

Auf Antrag zahlt Ihre Pflegekasse für solche Anpassungen und Umbauten einen Zuschuss von bis zu EUR 4.000. Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten der Umbaumaßnahme begrenzt. Kostet der Umbau mehr als EUR 4.000, zahlen Sie den darüber liegenden Betrag selbst.

Wenn Sie mit weiteren Pflegebedürftigen zusammenwohnen, zum Beispiel in einer Pflege-Wohngemeinschaft, können Sie mit dem Zuschuss das gemeinsame Wohnumfeld verbessern. Insgesamt kann eine Wohngemeinschaft oder Wohngruppe bis zu EUR 16.000 Zuschuss erhalten.

Zu den Umbaumaßnahmen, die Pflegekassen bezuschussen, zählen zum Beispiel:

  • Anpassung der Wohnumgebung an Ihre Bedürfnisse: Fenstergriffe auf rollstuhlgerechter Höhe, Treppenlift, Aufzug
  • Anpassungen der Bausubstanz: verbreiterte Türen, bodengleiche Dusche, feste Rampen
  • Technische Hilfen: höhenangepasste Küchengeräte, absenkbare Hängeschränke
  • Wohnumfeldverbesserung: Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, Umzug vom Ober- ins Erdgeschoss

Sie können den Zuschuss grundsätzlich einmalig für eine Baumaßnahme erhalten. Ein erneuter Zuschuss ist möglich, wenn Ihre Pflegesituation sich so verändert, dass weitere Maßnahmen nötig werden. 

In Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen, die von der Vermieterin oder vom Vermieter gewerbsmäßig nur an Pflegebedürftige vermietet werden, liegen die Voraussetzungen hingegen nicht vor. Hier erhalten Sie keinen Zuschuss.
 

Voraussetzungen

  • Sie sind pflegeversichert
  • Sie haben einen Pflegegrad
  • die Umbaumaßnahme
    • ermöglicht die häusliche Pflege,
    • erleichtert Ihnen und Ihrer Pflegeperson die häusliche Pflege oder
    • versetzt Sie in die Lage, wieder ein möglichst selbstständiges Leben zu führen
  • die Umbaumaßnahme überschreitet nicht das Maß des Notwendigen
     

  • Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs, der den Umbau durchführen soll

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.
 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     

Formulare

Onlineverfahren möglich: Viele Pflegekassen bieten ein Onlineverfahren an. 

Persönliches Erscheinen nötig: nein
 

Verfahrensablauf

Um einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Diese ist Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angegliedert, Sie können die gleichen Kontaktdaten nutzen.

  • Es ist hilfreich, wenn Sie vor der Beantragung eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Diese unterstützt Sie auch bei der Antragstellung.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse zum genauen Verfahren und ob es ein Antragsformular gibt.
  • Den Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
  • Die Pflegekasse prüft den Antrag. Sie darf nur Kosten übernehmen, die notwendig und wirtschaftlich sind.
  • Warten Sie den Bescheid der Pflegekasse ab, bevor Sie mit der Anpassungs- oder Umbaumaßnahme beginnen.   Etwaige mietrechtliche Fragen müssen Sie eigenverantwortlich klären und gegebenenfalls die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters einholen.
  • Wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und die entstandenen Kosten belegt werden können, zum Beispiel durch eine Handwerkerrechnung, überweist die Pflegekasse Ihnen den Zuschuss.
     

Hinweise (Besonderheiten)

Bewertung obliegt den Leistungsträgern.

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Gewährung von Zuschüssen 
  • Pflegebedürftige haben Anspruch auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zum Beispiel Türverbreitungen, Rampen und Badumbauten
  • Zuschüsse sind bei der Pflegekasse zu beantragen
  • Voraussetzungen:
    • Antragsteller hat Pflegegrad
    • Umbau muss häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder möglichst selbstständiges Leben wiederherstellen
  • Höhe des Zuschusses: maximal EUR 4.000 
  • Wohngruppen erhalten bis maximal EUR 16.000 
  • Gefördert werden:
    • Anpassung der Wohnumgebung an Bedürfnisse 
    • Anpassungen der Bausubstanz 
    • technische Hilfen
    • Wohnumfeldverbesserung
  • Auskunft durch: Pflegekassen und anerkannte Beratungsstellen, wie beispielsweise Pflegestützpunkte 
  • zuständig: Pflegekassen
     
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