Wenn Sie eine Teilprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.
Volltext
Wenn Sie eine Teilprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.
Voraussetzungen
- Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- und sind als Seiteneinsteiger im Schuldienst in SachsenAnhalt tätig.
- Sie haben an der Martin-Luther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik ein weiteres Fach studiert.
- ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Teilprüfung
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag „Zulassung für berufsbegleitende Studiengänge“ aus.
- Sie reichen den Antrag fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
- Bevor Sie den Antrag einreichen, sollten Sie prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Zulassung den Erwerb der erforderlichen Leistungspunkte für das Fach nachweisen können
Hinweise (Besonderheiten)
Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den genannten Terminen persönlich erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.
- Zulassung zur Teilprüfung für Lehrämter beantragen
- Zur eigentlichen Zulassung muss der Prüfling persönlich erscheinen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses
- Kopie der Diplom oder Masterurkunde
- Nachweis über die Tätigkeit als Seiteneinsteiger im Schuldienst in SachsenAnhalt (Arbeitsvertrag)