Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.
Volltext
Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.
Voraussetzungen
Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.
- Ihr Abschlusszeugnis,
- Ihre Diplome,
- Prüfungszeugnisse,
- sonstige Befähigungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.
Ansprechpunkt
Die Gleichwertigkeitsprüfung und die Eignungsprüfung werden vom Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Für die Bewerbung zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist Herr Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg zuständig.
Formulare
Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.
Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.
Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.
Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.
Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
Die Eignungsprüfung besteht grundsätzlich aus 6 Aufsichtsarbeiten (wobei diese teilweise aufgrund einer festgestellten Teilgleichwertigkeit erlassen sein können). Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens 3 Aufsichtsarbeiten, davon mindestens eine aus dem Zivilrecht, bestanden sind.
The aptitude test generally consists of 6 supervisory papers (although some of these may be waived due to partial equivalence). The aptitude test is passed if at least 3 supervisory papers, at least one of which is from civil law, are passed.
L'examen d'aptitude se compose en principe de 6 travaux de surveillance (dont certains peuvent faire l'objet d'une dispense en raison d'une équivalence partielle constatée). L'examen d'aptitude est réussi lorsqu'au moins 3 travaux de surveillance, dont au moins un en droit civil, sont réussis.
Іспит складається, як правило, з 6 контрольних робіт (деякі з них можуть бути скасовані у зв'язку з частковою еквівалентністю). Іспит вважається складеним, якщо складено щонайменше 3 контрольні роботи, принаймні одна з яких з цивільного права.
Handlungsgrundlage(n)
§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz
- Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung mit europäischen Abschlüssen
- vor dem Juristischen Vorbereitungsdienst muss die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt werden
- Voraussetzung ist ein rechtswissenschaftlicher Hochschulabschluss aus der EU