Zerlegung eines Flurstückes beantragen

Sie möchten ein Flurstück beispielsweise für ein Bauvorhaben weiter unterteilen? Mit einer Flurstückszerlegung kann dies durchgeführt werden.

Volltext

Sie können die Zerlegung eines Flurstückes beantragen. Bei der Zerlegung wird das Flurstück geteilt. Die neuen Flurstücke müssen vermessen werden. In einem Grenztermin vergleicht der Vermessungsingenieur die Situation vor Ort mit dem Inhalt des Liegenschaftskatasters. Der neue Grenzverlauf wird festgelegt und in der Regel durch Grenzmarken gekennzeichnet. Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.

Voraussetzungen

Sie sind:

  • Eigentümer des Flurstücks
  • bevollmächtigte Person
  • Inhaber sonstiger Rechte
  • Erwerber mit Notarvertrag

keine

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Formulare

Sie können die Zerlegung eines Flurstückes online beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle
  • Die örtliche Vermessung wird vorbereitet.
  • Die zuständige Stelle nimmt die örtliche Vermessung vor.
  • Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster eingetragen.
  • Flurstück Bildung durch Teilung
  • Die Zerlegung eines Flurstückes muss beantragt werden.
  • Verfahren:
    • Bei der Zerlegung wird das Flurstück geteilt.
    • Die neuen Flurstücke müssen vermessen werden.
    • In einem Grenztermin vergleicht der Vermessungsingenieur die Situation vor Ort mit dem Inhalt des Liegenschaftskatasters.
    • Der neue Grenzverlauf wird festgelegt und in der Regel durch Grenzmarken gekennzeichnet.
    • Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.
  • Voraussetzungen:
    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes oder das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
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