Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

Volltext

Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

Hinweise (Besonderheiten)

Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.

  • Wertstoffe Entsorgung
  • Die Sammlung und Entsorgung von sonstigen Wertstoffen erfolgt regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
    • Abgrenzung zur Entsorgung von Leichtverpackungen über die Gelbe Tonne / den Gelben Sack über das Duale System
  • Regelungen zur Entsorgung von Wertstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben
  • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
     
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