Verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen und Baumaßnahmen beantragen

Wenn Ihre Baumaßnahme den Straßenverkehr beeinträchtigt, benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung. Sie regelt, wie der Verkehr sicher geführt und die Baustelle abgesichert wird.

Volltext

Wenn Sie als Bauunternehmerin oder Bauunternehmer Arbeiten planen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde verkehrsregelnde Maßnahmen beantragen und abstimmen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Straßenverkehr nicht gefährdet wird. Dafür erhalten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung.
In der Anordnung wird festgelegt:

  • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
  • wie Sie den Verkehr einschränken, umleiten oder regeln müssen,
  • ob und wie Sie gesperrte Straßen und Umleitungen kennzeichnen müssen.

Die Anordnung ist verbindlich. Sie sind verpflichtet, die darin festgelegten Maßnahmen einzuhalten und gegebenenfalls Ampelanlagen einzurichten.
 

Voraussetzungen

  • Sie planen ein Bauvorhaben, das den Straßenverkehr beeinflusst.

erforderliche Unterlagen

  • Verkehrszeichenplan

Fristen

Sie müssen die Anordnung einholen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.

Kurzfassung

  • Beantragung und Abstimmung verkehrsregelnder Maßnahmen bei Bauarbeiten mit Einfluss auf den Straßenverkehr
  • die Behörde ordnet verkehrsregelnde Maßnahmen an:
    • Absperrung und Kennzeichnung der Arbeitsstelle
    • Beschränken, Leiten oder Regeln des Verkehrs
    • Kennzeichnung gesperrter Straßen und Umleitungen
  • Anordnung ist verpflichtend
  • Bedienung von Ampelanlagen bei Bedarf
     
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