Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragenIhr Unternehmen möchte Einrichtungen mit fluorierten, natürlichen oder alternativen Kältemitteln installieren, instandhalten, warten, reparieren oder außer Betrieb nehmen? Dann benötigen Sie ein Unternehmenszertifikat.
Volltext
Sie benötigen ein Unternehmenszertifikat nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, wenn Ihr Unternehmen folgende Einrichtungen installiert, instand hält, wartet, repariert oder außer Betrieb nimmt:
- ortsfeste Kälteanlagen,
- ortsfeste Klimaanlagen und Wärmepumpen,
- ortsfeste Organic-Rankine-Kreisläufe,
- Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern,
- Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons
- Brandschutzeinrichtungen.
Die Tätigkeiten an diesen Einrichtungen dürfen Sie erst ausüben, wenn Ihr Betrieb zertifiziert ist. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Betriebes wird Ihnen auf Antrag erteilt.
Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Sie
- über ausreichend sachkundiges Personal und
- über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen wird zertifiziert, wenn Sie nachweisen, dass Sie für die Tätigkeiten der Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme von Einrichtungen
- ausreichend sachkundiges Personal beschäftigen und
- das sachkundige Personal Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren hat, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.
Die Sachkunde Ihres Personals weisen Sie bitte durch die entsprechenden Sachkundebescheinigungen (beziehungsweise Zertifikate) nach.
Dies gilt ebenso für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern.
Die Anzahl des erforderlichen sachkundigen Personals richtet sich nach dem jährlich zu erwartenden Tätigkeitsaufkommen.
Wenn Ihr Unternehmen als sogenannter EMAS-Betrieb im Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltprüfung (Eco-Management and Audit Scheme) eingetragen ist, gelten vereinfachte Bedingungen.
- Antragsformular
- Sachkundenachweis bzw. Zertifikat in Kopie für alle angegebenen sachkundigen Personen
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung Handwerksrolle
- Lieferscheine folgender Werkzeuge: Löteinrichtung, Absaugstation, Dichtheitsprüfgerät, Monteurhilfe
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat 402, Sachgebiet Chemikaliensicherheit.
Formulare
Mit dem Antrag können Sie Ihr Unternehmen zertifizieren lassen, um Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf ausüben zu dürfen.
Bitte unterschreiben Sie den Antrag handschriftlich.
Sie können den Antrag per Post, E-Mail oder Fax einreichen.
Verfahrensablauf
Die Unternehmenszertifizierung erhalten Sie, wenn Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Anlagen beim Landesverwaltungsamt einreichen (per E-Mail oder Post). Die Unterlagen werden geprüft. Sollten die Unterlagen vollständig sein und sich keine Rückfragen ergeben, erhalten Sie das Zertifikat auf dem Postweg.
- Betriebe, die ortsfeste Kälteanlagen; ortsfeste Klimaanlagen und Wärmepumpen; ortsfeste Organic-Rankine-Kreisläufe; Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern; Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons sowie Brandschutzeinrichtungen installieren, instand halten, warten, reparieren oder außer Betrieb nehmen, benötigen vor Tätigkeitsaufnahme eine Zertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Es macht keinen Unterschied, ob es sich um fluorierte, natürliche oder alternative Kältemittel handelt
- Zertifikat dient zur Anerkennung als berechtigtes Unternehmen
- Voraussetzung ist, dass das entsprechende Unternehmen über ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung bzw. Zertifikat gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügt
zuständige Stelle
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat 402, Sachgebiet Chemikaliensicherheit.