Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragenSie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Volltext
Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne den anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.
Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.
Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.
Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2025):
- für Kinder bis zu 5 Jahren 227,00 EUR pro Monat
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299,00 EUR pro Monat
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394,00 EUR pro Monat
Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:
-
Ihr Kind ist unter 12 Jahre alt und folgende Bedingungen werden erfüllt:
- Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt beziehungsweise es werden keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt.
- Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
-
Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn Sie mit Ihrem Kind zwar im Ausland leben, aber in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind:
- Der gemeinsame Wohnsitz liegt in einem Staat der Europäischen Union (EU), im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz.
- Der alleinerziehende Elternteil verfügt über einen Wohnsitz in Deutschland.
- Sie sind alleinerziehend. Sie gelten auch als alleinerziehend, wenn Sie verwitwet sind.
- Sie und das Kind müssen in einem Haushalt leben.
- Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.
-
Ihr Kind ist 12 bis 17 Jahre alt und folgende Bedingungen werden erfüllt:
- Ihr Kind selbst erhält kein Bürgergeld.
- Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
- Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600,00 EUR und erhalten gegebenenfalls ergänzendes Bürgergeld.
- Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt beziehungsweise es werden keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt.
- Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
-
Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn Sie mit Ihrem Kind zwar im Ausland leben, aber in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind:
- Der gemeinsame Wohnsitz liegt in einem Staat der Europäischen Union (EU), im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz.
- Der alleinerziehende Elternteil verfügt über einen Wohnsitz in Deutschland.
- Sie sind alleinerziehend. Sie gelten auch als alleinerziehend, wenn Sie verwitwet sind.
- Sie und das Kind müssen in einem Haushalt leben.
- Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.
- Antragsformular
-
zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:
- die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
- der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
- Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
-
bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern:
- Ausweis
- gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
-
Unterhaltstitel:
- aktuelle Unterhaltsfestlegung, Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
-
bei Trennung einer Ehe:
- Scheidungsurteil, gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
-
bei unverheirateten Elternpaaren:
- Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
-
Einkommensnachweise über:
- Kindergeld
- gegebenenfalls Halbwaisenrente
- gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
- gegebenenfalls Bewilligungs- oder Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz anderer Unterhaltsvorschusskassen
- ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei laufendem SGB II-Leistungsbezug zusätzlich ein vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters
- ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich die Schulbescheinigung beziehungsweise ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Formulare
Der Landkreis Börde nutzt für die Online-Beantragung von Unterhaltsvorschuss das Serviceportal "GO gemeinsam online" der Dataport AöR.
Verfahrensablauf
Vous pouvez demander une avance sur pension alimentaire par écrit auprès de l'office de la jeunesse compétent pour votre lieu de résidence. Une demande électronique est possible si l'autorité met à disposition une procédure en ligne correspondante.
Les documents que vous devez fournir dépendent de votre cas particulier.
Après réception de votre demande, le service d'avances sur pensions alimentaires vérifie si vous y avez droit. Vous recevrez une décision de l'organisme d'avance sur pension alimentaire.
Vous êtes tenu de fournir les informations nécessaires à l'application de la loi sur les avances sur pensions alimentaires. Vous devez coopérer à l'établissement de la paternité ou de la résidence de l'autre parent. Pendant toute la période de perception de la prestation, vous devez informer immédiatement l'organisme d'avances sur pensions alimentaires de tout changement dans votre situation.
You can apply for advance maintenance payments in writing to the youth welfare office responsible for your place of residence. An electronic application is possible if the authority provides a corresponding online procedure.
The documents you need to submit depend on your individual case.
Once your application has been received, the maintenance advance office will check whether you are entitled to it. You will receive a decision from the maintenance advance office.
You are obliged to provide the information required to implement the Maintenance Advance Act. You must cooperate in establishing paternity or the whereabouts of the other parent. You must inform the Maintenance Advance Office immediately of any changes in your circumstances during the entire period in which you receive benefits.
Sie können Unterhaltsvorschuss schriftlich bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. Eine elektronische Antragstellung ist möglich, wenn die Behörde ein entsprechendes Online-Verfahren bereitstellt.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem Einzelfall ab.
Nach Eingang Ihres Antrages prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob ein Anspruch besteht. Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid von der Unterhaltsvorschussstelle.
Sie sind verpflichtet, Auskünfte, die zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes erforderlich sind, zu erteilen. Sie müssen bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitwirken. Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Ви можете подати заяву на аванс на утримання в письмовій формі в управлінні у справах молоді, відповідальному за ваше місце проживання. Електронна заява можлива, якщо орган надає відповідну онлайн-процедуру.
Документи, які вам потрібно подати, залежать від вашого індивідуального випадку.
Після отримання вашої заявки авансовий офіс технічного обслуговування перевірить, чи є претензія. Ви отримаєте повідомлення про рішення від офісу авансового технічного обслуговування.
Вони зобов'язані надати інформацію, необхідну для виконання Закону про авансове обслуговування. Вони повинні співпрацювати у встановленні батьківства або місця проживання другого з батьків. За весь період отримання пільг необхідно негайно повідомляти аванс-офіс обслуговування про будь-які зміни обставин.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Der andere Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss an die Unterhaltsvorschussstelle zurückzahlen. Falls die unterhaltspflichtige Person nicht zahlt, kann die Unterhaltsvorschussstelle die Rückzahlung einklagen und vollstrecken.
-
Voraussetzungen zum Erhalt von Unterhaltsvorschuss:
- Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt oder Waisenbezüge zu gering
- Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln
-
Kind ist minderjährig
- Anspruch bis maximal zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Elternteil ist alleinerziehend, zum Beispiel auch verwitwet
- Elternteil und Kind müssen in einem Haushalt leben
- Elternteil darf nicht (neu) verheiratet sein
-
Unterhaltsvorschuss kann auch bewilligt werden, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater ist
- es gilt jedoch eine Mitwirkungspflicht des alleinerziehenden Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft
-
Höhe (Stand: 2025):
- Kinder bis 5 Jahre 227,00 EUR pro Monat
- Kinder von 6 bis 11 Jahren 299,00 EUR pro Monat
- Kinder von 12 bis 17 Jahren 394,00 EUR pro Monat