Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Teilkostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhaltenWenn Sie im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen tätig sind und für Sie eine Dienstordnung gilt, können Sie eine Teilkostenerstattung vereinbaren. Sie zahlen medizinische Leistungen dann zunächst selbst und bekommen Ihre Auslagen unter bestimmten Voraussetzungen erstattet.
Volltext
Für bestimmte Beschäftigte von gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden gelten beamtenrechtliche Grundsätze, auch wenn sie privatrechtlich angestellt sind. Wenn für Sie eine sogenannte Dienstordnung gilt, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für eine Teilkostenerstattung von Leistungen entscheiden. Eine Teilkostenerstattung wählen können außerdem
- Beamtinnen und Beamte, die in einer Betriebskrankenkasse oder einer knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind
- Versorgungsempfängerinnen und -empfänger für die eine Dienstordnung galt - zum Beispiel Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner.
Bei der Teilkostenerstattung zahlen Sie Leistungen, die ansonsten über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet würden, auf Rechnung. Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen dann Ihre Auslagen ganz oder teilweise erstattet.
Die Satzung Ihrer Krankenkasse legt fest, ob und in welcher Höhe sowie für welche Leistungen Sie eine Teilkostenerstattung wählen können und wie das Verfahren genau abläuft.
In der Regel legen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse im Voraus auf die Teilkostenerstattung für einen bestimmten Versorgungsbereich fest.
Voraussetzungen
Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem der Krankenkassenverbände angestellt und für Sie ist eine Dienstordnung vertraglich festgelegt. Sie haben die Teilkostenerstattung auf eigenen Wunsch gewählt.
Die Teilkostenerstattung ist außerdem möglich für:
- Versorgungsempfängerinnen und -empfänger von gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Verbänden
-
Beamtinnen und Beamten, die in einer Betriebskrankenkasse oder einer knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind.
- Rechnung der medizinischen Leistung
- Zahlungsbeleg
In Spezialfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid der Krankenkasse
- Klage vor dem Sozialgericht
Formulare
Onlineverfahren möglich: Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ein Onlineverfahren an.
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über das genaue Verfahren zur Teilkostenerstattung.
Die Teilkostenerstattung von Leistungen können Sie per Post sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online beantragen.
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen sowie Ihre Bankverbindung bei der Krankenkasse ein.
- Nennen Sie der Krankenkasse gegebenenfalls die Kontodaten für die Erstattung.
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Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und zahlt Ihnen bei Erfüllen aller Voraussetzungen den erstattungsfähigen Betrag aus.
- Teilkostenerstattung Bewilligung
- Für Angestellte von gesetzlichen Krankenkassen oder deren Verbände, für die beamtenrechtliche Grundsätze gelten (Dienstordnung)
- Außerdem für Beamte, die in gesetzlichen Krankenkassen tätig sind sowie für Versorgungsempfänger (zum Beispiel Betriebsrentner von Krankenkassen)
- Voraussetzung: Anspruchsberechtigte müssen sich vorab auf Teilkostenerstattung festlegen
- Bindefrist: 2 Jahre
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Höhe und Verfahrensablauf für Teilkostenerstattung in Krankenkassen-Satzung geregelt. In der Regel:
- Antragsteller zahlen medizinische Leistungen zunächst selbst,
- reichen Rechnung und Zahlungsbeleg bei Krankenkasse ein
- Krankenkasse überweist erstattungsfähigen Betrag.
- Auskunft durch: gesetzliche Krankenkassen
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zuständig: gesetzliche Krankenkassen