Wenn ein Mensch verstirbt, müssen Sie den Tod der zuständigen Stelle melden.
Volltext
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.
Sie müssen den Sterbefall melden, wenn
- Sie mit der verstorbenen Person zusammengelebt haben
- sich der Tod in Ihrer Wohnung ereignet hat
- Sie bei dem Tod anwesend waren
Wenn Sie als Bestattungsunternehmen mit dem Sterbefall betraut sind, können Sie den Tod ebenfalls der zuständigen Stelle melden.
Die zuständige Stelle trägt den Tod ins Sterberegister ein. In das Register werden unter anderem der Todeszeitpunkt und Ort des Todes, der Ort und Tag der Geburt der verstorbenen Person, der Wohnsitz und der Name der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners beziehungsweise des Ehegatten aufgenommen.
Fristen
Den Tod eines Menschen müssen Sie spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag melden.
Ansprechpunkt
Standesamt
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Tod eines Menschen muss zuständiger Stelle gemeldet werden
-
Sterbefall melden müssen Personen,
- die mit verstorbener Person zusammengelebt haben
- in deren Wohnung sich der Tod ereignet hat
- die beim Tod anwesend waren
- mit dem Sterbefall betrautes Bestattungsunternehmen kann Tod ebenfalls melden
- zuständige Stelle trägt Tod ins Sterberegister ein; nimmt unter anderem Angaben zu Todeszeitpunkt, Ort des Todes, Ort und Tag der Geburt der verstorbenen Person, Wohnsitz und Name der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners beziehungsweise des Ehegatten auf