Pflanzenschutzgeräte: Prüfung von Neugeräten und Eintrag in die "Beschreibende Liste" beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Pflanzenschutzgeräte: Prüfung von Neugeräten und Eintrag in die "Beschreibende Liste" beantragen

Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie vom Julius Kühn-Institut (JKI) prüfen lassen, ob Ihr Pflanzenschutzgerät den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes entspricht.

Volltext

Das Julius Kühn-Institut (JKI) bietet verschiedene Arten von freiwilligen Prüfungen mit unterschiedlichem Umfang an. Die erfolgreich geprüften Pflanzenschutzgeräte oder Geräteteile trägt das JKI in die sogenannte "Beschreibende Liste" ein. Die dort gelisteten Geräte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes.

Anwenderinnen und Anwender, zum Beispiel aus Landwirtschaft oder Gartenbau, können anhand der "Beschreibenden Liste" unter anderem nachvollziehen, mit welchen Pflanzenschutzgeräten sie bestimmte zulassungspflichtige Pflanzenschutzmittel ausbringen dürfen. Für Hersteller ist die freiwillige Prüfung unter anderem wichtig für den EU-weiten Verkauf Ihres Gerätes.

Das JKI bietet diese freiwilligen Prüfungen an:

  • Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen des Pflanzenschutzgesetzes: In einer Dokumentenprüfung überprüft das JKI Unterlagen wie Gebrauchsanleitungen, Beschreibungsbogen oder technische Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Ein optionaler Technikcheck erweitert die Dokumentenprüfung um eine Sichtprüfung des Gerätes (ohne technische Messungen). Die erfolgreiche Prüfung kann für die CE-Konformitätserklärung für den EU-weiten Vertrieb Ihres Produktes hilfreich sein.
  • Prüfung auf JKI-Anerkennung: Das JKI-Prüfsiegel "Amtlich geprüft und anerkannt" bescheinigt Ihrem Pflanzenschutzgerät Eigenschaften, die über den gesetzlich geforderten Mindeststandard hinausgehen. Die Anerkennung umfasst technische Prüfungen in Testständen des JKI. Prüfungen im praktischen Einsatz erfolgen durch die Pflanzenschutzdienststellen der Bundesländer.
  • Prüfung auf Eintragung in die "Beschreibende Liste" im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes: Pflanzenschutzgeräte, die bereits das Anerkennungsverfahren durchlaufen haben, können Sie zusätzlich auf Abdriftminderung oder Einsparung von Pflanzenschutzmitteln prüfen lassen. Diese Eigenschaften sind in der Praxis wichtig, damit zum Beispiel bestimmte Pflanzenschutzmittel mit Ihrem Gerät angewendet werden dürfen. 

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Für freiwillige Prüfungen reichen Sie diese Unterlagen ein:

  • Gebrauchsanleitung
  • Beschreibung des Gerätetyps
  • bildliche Darstellung des Gesamtgerätes, zum Beispiel als Foto

Für die JKI-Anerkennung zusätzlich:

  • Bestätigung über die unfallschutztechnisch einwandfreie Ausführung des Gerätes. Diese Bestätigung erhalten Sie in der Regel vom Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
  • wenn zutreffend: Bestätigung über die Einhaltung der Straßenverkehrszulassungsordnung, zum Beispiel bei Anhängern oder Selbstfahrgeräten

Für die Prüfung auf Eintragung in die "Beschreibende Liste":

  • Liste der in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" einzutragenden Ausführungen. Diese Liste kann alle Ausführungen enthalten, die mit der auf Abdriftminderung oder Einsparung von Pflanzenschutzmitteln geprüften Einrichtung ausgestattet sind, auch wenn sie nicht als komplettes Gerät geprüft wurden.
  • Liste der in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" einzutragenden Ausführungen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Nähere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Verfahrensablauf

Den Antrag auf freiwillige Prüfung sowie Eintragung die die "Beschreibende Liste" können Sie per Post einreichen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter. Das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie per Post an das JKI.
  • Das JKI prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, falls es weitere Nachweise benötigt. Sollten die voraussichtlichen Gebühren und Entgelte 5.000 EUR überschreiten, sendet das JKI Ihnen eine Vorschuss-Rechnung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtkosten.    
  • Im nächsten Schritt vereinbart das JKI mit Ihnen einen Termin für eine Prüfung Ihres Gerätes oder Geräteteils. Die Prüfung erfolgt im Regelfall vor Ort beim JKI in Braunschweig. Für den An- und Abtransport des Geräts sind Sie verantwortlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für die Haftung für Schäden beim Transport sowie bei der Prüfung versichert sind.
  • Nach positiver Prüfung sendet Ihnen das JKI einen Bescheid. Außerdem veröffentlicht das JKI Ihr Gerät in der "Beschreibenden Liste".
  • Sie zahlen den noch fälligen Betrag für die Prüfung abzüglich eines gegebenenfalls bereits gezahlten Vorschusses.
  • Anforderungen zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzgeräten Prüfung
  • Hersteller oder gewerbliche Anbieter von Pflanzenschutzgeräten können Ihre Neugeräte vom Julius Kühn-Institut (JKI, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen) prüfen lassen
  • JKI bestätigt Einhaltung gesetzlicher Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes
  • verschiedene Arten von Prüfungen mit unterschiedlichem Umfang möglich
  • Prüfung ist freiwillig, aber in vielen Fällen z.B. entscheidend für die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel mit den Geräten
  • Kostenrahmen: Aufwands- und typabhängig. Allgemeine Bearbeitung des Antrags: 97,00 EUR - 350,00 EUR. Geräte-Prüfung:  420,00 EUR - 29.300,00 EUR.
  • zuständig: Julius Kühn-Institut
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