Neuerteilung der Fahrlehr-Erlaubnis beantragen

Wenn Sie als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer eine neue Erlaubnis benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Aus bestimmten Gründen kann es erforderlich sein, dass Sie Ihre Fahrlehr-Erlaubnis neu beantragen müssen.

Dazu zählen

  • Erlöschen,
  • Rücknahme,
  • Widerruf oder
  • Verzicht auf die Fahrlehr-Erlaubnis

Auf eine erneute Prüfung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer kann verzichtet werden, wenn keine Tatsachen gegen Ihre fachliche oder pädagogische Eignung vorliegen.

Sie müssen die Prüfung erneut ablegen, wenn seit dem Erlöschen, der Rücknahme oder dem Widerruf der Fahrlehr-Erlaubnis oder dem Verzicht auf die Fahrlehr-Erlaubnis mehr als 2 Jahre vergangen sind.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
  • Sie sind geistig und körperlich geeignet.
  • Sie sind fachlich und pädagogisch geeignet.
  • Es liegen keine Gründe vor, die Sie für den Beruf als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse, die Sie unterrichten wollen.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf
  • ärztliches und augenärztliches Zeugnis, das Ihre Eignung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bestätigt (maximal 1 Jahr alt)
  • Führerschein (Kopie)

Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörden

Kurzfassung

  • aus bestimmten Gründen muss Fahrlehr-Erlaubnis neu beantragt werden
  • z.B.
    • Erlöschen,
    • Rücknahme,
    • Widerruf,
    • Verzicht auf die Fahrlehr-Erlaubnis
  • wenn keine Tatsachen gegen fachliche oder pädagogische Eignung vorliegen, muss Prüfung nicht erneut abgelegt werden
  • erneute Prüfung erforderlich, wenn seit Erlöschen, Rücknahme, Widerruf oder Verzicht mehr als 2 Jahre vergangen sind
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