Ist auf Ihrem Flurstück ein Gebäude rückgebaut oder abgerissen wurden? Dann beantragen Sie die Löschung des Gebäudes im Liegenschaftskataster.
Volltext
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude eingetragen. Wenn ein Gebäude nicht mehr existiert, wird es aus dem Liegenschaftskataster gelöscht.
Voraussetzungen
Sie sind:
- Eigentümer
- oder bevollmächtigte Person
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).
Formulare
Sie können die Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Löschung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
- Das LVermGeo löscht das Gebäudes aus dem Liegenschaftskataster.
- Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude beantragen
- Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude eingetragen. Wenn ein Gebäude nicht mehr existiert, wird es aus dem Liegenschaftskataster gelöscht.
- Antrag zur Löschung muss gestellt werden.
- Voraussetzunge: Eigentümer oder bevollmächtigte Person.
- Es fallen keine Gebühren an.
- zuständig: Landesamt für Vermessung und Geoinformation