Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragenKosten für eine private Behandlung können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen.
Volltext
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Sie nötige Behandlungen und Therapien, ohne in Vorleistung treten zu müssen, indem Sie zum Beispiel in der Arztpraxis oder im Krankenhaus Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen. Dabei handelt es sich um das Sachleistungsprinzip. Alternativ können Sie sich privat behandeln lassen und zahlen die Rechnung für die Behandlung zunächst selbst. Dies nennt sich Kostenerstattungsprinzip.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung beantragen, wenn Sie diese vor Behandlungsbeginn über Ihre Entscheidung für künftige Privatbehandlung informiert haben.
Eine Kostenerstattung können Sie für folgende Leistungsbereiche wählen:
- ambulante ärztliche Versorgung,
- ambulante zahnärztliche Versorgung,
- stationäre Versorgung, also zum Beispiel in einem Krankenhaus,
- ärztlich veranlasste Leistungen wie zum Beispiel häusliche Krankenpflege, Physiotherapie, Krankentransporte oder Hilfsmittel wie Rollstühle.
Wenn Sie sich für eine Kostenerstattung entscheiden, sind Sie für den jeweiligen Leistungsbereich mindestens ein Kalendervierteljahr daran gebunden.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Krankenkasse vorab über Ihre Entscheidung der Kostenerstattung informiert.
- Sie nehmen Leistungen in Anspruch, die medizinisch notwendig sind und im sogenannten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.
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Der Leistungserbringer, also zum Beispiel Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt, hat eine Kassenzulassung. Das heißt, dass sie oder er dem Grunde nach auch über die elektronische Gesundheitskarte abrechnen könnte. Andernfalls benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Krankenkasse.
- Rechnung für die Behandlung oder medizinische Leistung
- Zahlungsbeleg
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Gegebenenfalls benötigt Ihre Krankenkasse weitere Nachweise, zum Beispiel die ärztliche Verordnung, wenn diese für die jeweilige Leistung erforderlich ist. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Sozialgericht
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ein Onlineverfahren an.
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über das genaue Verfahren zur Kostenerstattung.
Im Regelfall läuft das Verfahren wie folgt ab:
- Informieren Sie Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn über Ihre Entscheidung für eine Kostenerstattung. Meist können Sie dies telefonisch oder per E-Mail erledigen.
- Die Rechnung bezahlen Sie nach der Behandlung zunächst selbst.
- Den Antrag auf Kostenerstattung können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
- In der Regel füllen Sie das Antragsformular Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus und reichen es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen sowie Ihrer Bankverbindung bei der Krankenkasse ein.
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Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und zahlt Ihnen bei Erfüllen aller Voraussetzungen den erstattungsfähigen Betrag aus.
- Kostenerstattung Bewilligung
- gesetzlich Krankenversicherte können Behandlungen und weitere medizinische Leistungen zunächst selbst zahlen und sich die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen
- Kostenerstattung nur auf Antrag möglich
- Krankenkasse muss vor Behandlungsbeginn informiert werden
- Krankenkasse erstattet nur gesetzlich vorgesehene Leistungen, die medizinisch notwendig sind
- Erstattung nur bis zu der Höhe wie bei Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte
- es gelten weitere Voraussetzungen
- in der Regel zahlt der Versicherte Verwaltungskosten
- Auskunft durch: gesetzliche Krankenkassen
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zuständig: gesetzliche Krankenkassen