Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigenEine Hunde- oder Katzenausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung in einem Gebiet mit Tollwutgefahr oder mit Tieren aus einem anderen Land, müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen.
Volltext
Eine Hunde- oder Katzenausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung müssen Sie der zuständigen Behörde melden, wenn Hunde und Katzen gemeinsam oder einzeln teilnehmen und
- die Veranstaltung in einem Gebiet mit Tollwutgefahr stattfindet oder
- die Tiere aus einem EU-Land oder einem anderen Staat kommen.
Die Veranstaltung kann eingeschränkt oder verboten werden, beispielsweise um eine Tierseuche zu verhindern.
Voraussetzungen
Sie verfügen über eine Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren, wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten.
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Geben Sie in Ihrer Anzeige folgende Informationen an:
- zur veranstaltenden Person
- zur verantwortlichen Person
- Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
- Angaben zu den ausgestellten Tierarten
- Herkunftsländer der Tiere
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Reichen Sie mit Ihrer Anzeige folgende Unterlagen ein:
- Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren, wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten
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Wenn Sie Tiere aus dem Ausland ausstellen möchten zusätzlich:
- Tiergesundheitsbescheinigung und Belegdokumente (Impfnachweis, Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung)
- Veranstaltungserlaubnis
- Registriernummer
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie können die Hunde- oder Katzenausstellung schriftlich anzeigen.
- Sie beschreiben Ihr Anliegen mit allen wichtigen Informationen.
- Sie reichen die Anzeige mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Sie senden die Anzeige an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle nimmt Ihre Anzeige entgegen.
- Sie erhalten eine Bestätigung.
- Über eine Beschränkung oder ein Verbot werden Sie informiert.
- besondere Pflichten bei Veranstaltungen mit Tieren
- Anzeigepflicht bei Hunde- oder Katzenausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen
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wenn Hunde und Katzen gemeinsam oder einzeln teilnehmen und
- die Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Gebiet stattfindet oder
- Tiere aus einem EU-Land oder Drittland teilnehmen
- Möglichkeit der Einschränkung oder des Verbots durch die zuständige Stelle
- Maßnahmen möglich zur Vorbeugung oder Bekämpfung von Tierseuchen