Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen

Als Winzerin oder Winzer müssen Si e vor einer Pflanzung eine Pflanzgenehmigung einholen.

Volltext

Bevor Sie eine Pflanzung durchführen, müssen Sie eine Pflanzgenehmigung einholen.

Führen Sie eine Pflanzung auf einer identischen Rebfläche wie die vorhergehende Rodung durch und besteht das dadurch entstandene Pflanzpotential noch, gilt die Pflanzung als genehmigt. Einen Antrag müssen Sie in diesem Fall nicht stellen.

In Sachsen-Anhalt müssen Sie einen Antrag stellen, wenn die Aufrebung auf einer anderen Fläche des Betriebes erfolgen soll.

In Sachsen-Anhalt muss ein Antrag gestellt werden, wenn die Aufrebung auf einer anderen Fläche des Betriebes erfolgen soll.

In Saxony-Anhalt, an application must be submitted if the rearing is to take place on another area of the farm.

En Saxe-Anhalt, une demande doit être déposée si l'élevage doit avoir lieu sur une autre surface de l'exploitation.

Voraussetzungen

Sie müssen die Rodung einer Rebfläche durchgeführt haben.

  • Antrag auf Genehmigung zur Wiederanpflanzung von Rebflächen
  • Antrag auf Wechsel der Zielfläche (bei einer schon vorliegenden Genehmigung)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie auf dem Bescheid

Ansprechpunkt

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)

Office for Agriculture, Land Consolidation and Forestry South (ALFF Süd)

Office de l'agriculture, du remembrement et des forêts du Sud (ALFF Sud)

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie vor der Bepflanzung einer Rebfläche einen Antrag auf Genehmigung einer Rebpflanzung.
  • Für das vereinfachte Verfahren ist es ausreichend, wenn Sie die Rodungs- und Pflanzmeldung anzeigen.
  • Nach abschließender Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid durch die zuständige Behörde.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Pflanzung ohne vorliegenden Bescheid führt zur ungenehmigten Rebfläche. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die bestraft werden kann.

  • Wiederbepflanzung von Rebflächen Genehmigung
  • Vor jeder Pflanzung wird eine Pflanzgenehmigung benötigt.
  • Dafür ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde notwendig.
  • Zuständig: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)

zuständige Stelle

Landwirtschaftsbehörde/-kammer

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