Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen

Als gemeinnützige Organisation oder Verband können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder für eine Integrationsmaßnahme für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen.

Volltext

Mit dieser Maßnahme des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Spätaussiedler im Prozess des Ankommens und der nachholenden Integration unterstützt werden.

Mit einer Förderung des BAMF können Sie als gemeinnützige Organisation beziehungsweise als Kommune die Maßnahme „Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung“ durchführen.
Damit geprüft werden kann, ob Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie einen formellen Antrag, eine Konzeptdarstellung sowie Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Personals auf der Grundlage des Maßnahmenkonzeptes einreichen.

In Kursen, Veranstaltungen und Exkursionen bearbeiten Sie gemeinsam mit der Zielgruppe Inhalte aus den Bereichen:

  • Identität und Vielfalt,
  • Engagement und Partizipation,
  • Beruf, Weiterbildung und Selbständigkeit sowie
  • Familie, Erziehung und Bildung.

Den Antrag auf Förderung können Sie beim BAMF über das Förderportal easy.online stellen.

Voraussetzungen

Eine Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können beantragen:

  • juristische Personen, die dies über einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen können
  • Kommunen und Gebietskörperschaften

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, die zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachgewiesen werden kann.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Konzeptdarstellung,
  • Personalbögen und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen,
  • Freistellungsbescheid (wenn zutreffend),
  • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern,
  • Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister,
  • Zutreffendes: Satzung des Vereins/der (g)GmbH, Geschäftsordnung

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Formulare: ja,
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahme „Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung“ können Sie elektronisch über das Portal easy.online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Sofern die Antragsfrist für die Leistung gerade läuft, können Sie über das Portal easy.online elektronisch einen Antrag stellen.
  • Rufen Sie das Internetportal easy.online auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken und unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.
  • „Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" Integrationsförderangebot für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
  • die Förderung erfolgt als Zuwendung zur Projektförderung.
  • Antragsberechtigt sind:
    • gemeinnützige Organisationen,
    • zentrale Organisationen und Verbände,
    • Vertriebeneneinrichtungen,
    • Kirchen,
    • anerkannte Träger der politischen Bildung,
    • Migrantenorganisationen,
    • Kommunen und sonstige Einrichtungen, die in der Arbeit mit Spätaussiedlern auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene tätig sind
  • Nichtantragsberechtigt sind:
    • Natürliche Personen,
    • Landes- oder Bundesbehörden sowie
    • gewinnorientiert handelnde Unternehmen
  • institutionelle Förderungen oder langfristige Förderungen wiederkehrender Zwecke nicht möglich
  • es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung (freiwillige Förderung des Bundes)
  • Auskunft durch: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Beantragung über: Antrag muss elektronisch auf dem Portal easy.online gestellt werden
  • zuständig: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
     
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