Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen erhalten

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen erhalten

Sie sind zwischen 15 und 25 Jahren alt und brauchen Unterstützung, um Schwierigkeiten zu überwinden? Dann können Sie eine Förderung durch das Jobcenter oder einen Träger erhalten.

Volltext

Sie befinden sich in einer schwierigen Lebenslage und haben Probleme, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden oder Bürgergeld zu beantragen? 

Wenn Sie mehrere der unten beispielhaft genannten Schwierigkeiten haben, können Sie eine Unterstützung erhalten:

  • kein Schulabschluss
  • kein Arbeits- oder Ausbildungsplatz
  • Sie sind durch Misserfolge demotiviert und fühlen sich nicht belastbar
  • Ihnen droht Wohnungslosigkeit oder Sie sind bereits wohnungslos
  • familiäre Konflikte
  • schwierige biografische Verläufe, zum Beispiel wenn Sie in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit aufgewachsen sind
  • finanzielle Probleme oder Schulden
  • gesundheitliche Probleme oder Suchtprobleme 

Sie können im Rahmen der Förderung beispielsweise folgende Unterstützung erhalten:

  • Hilfe bei der Stabilisierung Ihrer finanziellen Situation
  • Unterstützung bei der Antragstellung auf Sozialleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld
  • Hilfe bei der Wohnungssuche beziehungsweise bei der Stabilisierung Ihrer Wohnsituation
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Unterstützung bei der Organisation von notwendigen Behandlungen
  • Hilfe beim Aufbau sozialer Netzwerke
  • Unterstützung bei der Entwicklung von neuen beruflichen Perspektiven 
  • Vorbereitung auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme
     

Voraussetzungen

Sie können Unterstützung im Rahmen der Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie

  • zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sind, und
  • einen Anspruch oder wahrscheinlich einen Anspruch auf Bürgergeld haben, und

aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben

  • eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben starten und
  • Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Ansprechpunkt

Jobcenter

Job center

Centre pour l'emploi

Verfahrensablauf

Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich durch Ihr Jobcenter beraten lassen.

  • Sie wenden sich wegen der Förderung an Ihr lokales Jobcenter.
  • Wenn eine Förderung möglich ist, wird dort der Kontakt zum zuständigen Träger hergestellt.
  • Sollten Sie schon mit dem Träger Kontakt haben, kann dieser Ihnen gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme zum Jobcenter und Klärung der Fördervoraussetzungen helfen.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

  • Förderung für Jugendliche und junge Erwachsene, die
    • zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sind und
    • Bürgergeld beziehen oder mit großer Wahrscheinlichkeit beziehen könnten, wenn sie einen Antrag stellen und
    • aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben 
      • eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben starten und
      • Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen
  • Die Förderung umfasst Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel, dass junge Menschen
    • Leistungen des Jobcenters in Anspruch nehmen, 
    • erforderliche therapeutische Behandlungen einleiten und
    • Regelangebote des Jobcenters zur Aktivierung und Stabilisierung sowie eine frühzeitige intensive berufsorientierte Förderung nutzen.
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