Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden

Volltext

Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.

Voraussetzungen

Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie

  • eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben – hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,
  • eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
  • eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
  • eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
  • ihre Anlage endgültig stilllegen,
  • als Windenergieanlagenbetreiber nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
  • erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.

Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen mittels des pdf-Formulars gemeldet werden, das per Mail an die Bundesnetzagentur zu mailen ist. 

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das pdf-Formular herunter.
  • Füllen Sie das Formular am Computer aus.
  • Speichern Sie das Formular.
  • Schicken Sie das Formular per mail an anlagenregister@bnetza.de .
  • Sollten Änderungen an den gemeldeten Daten eintreten, melden Sie diese unter Verwendung des Formulars auf dem benannten Wege.

Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.

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