Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren oder Gehegewild beantragenWenn Sie eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren benötigen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Näheres erfahren Sie hier.
Volltext
Wenn Sie die gewerbsmäßige Zucht oder Haltung von Wirbeltieren betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder Gehegewild. Sie dürfen mit der Zucht oder der Haltung erst nach der Erteilung der Erlaubnis beginnen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden.
Voraussetzungen
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
Ansprechpunkt
County/city
Landkreis/kreisfreie Stadt
Arrondissement/ville d'arrondissement
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren Erteilung
- Für die gewerbsmäßige Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, die nicht landwirtschaftliche Nutztiere oder Gehegewild sind, bedarf es einer Erlaubnis der zuständigen Stelle.
- Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.