Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder zum Unterhalten einer Einrichtung hierfür beantragenWenn Sie Hunde zu Schutzzwecken für Dritte ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier.
Volltext
Wenn Sie Hunde zu Schutzzwecken ausbilden möchten oder eine Einrichtung zum Halten der Tiere eröffnen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Schutzzwecke sind zum Beispiel der Schutz von Personen, Gebäuden oder anderen Gegenständen.
Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Voraussetzungen
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.
Die für die Tätigkeit erforderliche Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn die verantwortliche Person eine abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildung absolviert hat, die zum Umgang mit jenen Tierarten befähigt, auf die sich die Tätigkeit erstreckt.
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch (je nach Landesrecht)
Ansprechpunkt
Landkreis/kreisfreie Stadt
Arrondissement/ville d'arrondissement
County/city
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Mit der Tätigkeit darf erst nach Erhalt der Erlaubnis begonnen werden.
- Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken Erteilung
- Wenn Sie Hunde zu Schutzzwecken ausbilden möchten, beispielsweise zum Schutz von Personen, Gebäuden oder anderen Gegenständen, oder wenn Sie eine Einrichtung zum Halten der Tiere eröffnen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.