Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Erlaubnis zum Zurschaustellen von Tieren beantragenWenn Sie Tiere zur Schau stellen möchten oder zu diesem Zwecke zur Verfügung stellen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier.
Volltext
Wenn Sie Tiere zur Schau stellen möchten oder Tiere zu diesem Zweck zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Unter den Begriff des Zurschaustellens fällt auch das Mitführen von Tieren zum Zwecke des Spendensammelns. Die Erlaubnis bezieht sich nur auf die Gattung und Höchstzahl der Tiere, mit denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll, sowie auf die im Antrag angegebenen Räume und Einrichtungen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden.
Voraussetzungen
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch (je nach Landesrecht)
Ansprechpunkt
Arrondissement/ville d'arrondissement
Landkreis/kreisfreie Stadt
County/city
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.
- Erlaubnis zum Zurschaustellen von Tieren Erteilung
- Wenn Sie Tiere zur Schau stellen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.
- Unter den Begriff des Zurschaustellens fällt auch das Mitführen von Tieren zum Zwecke des Spendensammelns.
- Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.