Erlaubnis zum Verbringen, zur Einfuhr oder Vermittlung von Tieren zum Zwecke der Abgabe beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Erlaubnis zum Verbringen, zur Einfuhr oder Vermittlung von Tieren zum Zwecke der Abgabe beantragen

Wenn Sie Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe verbringen, ins Inland einführen oder vermitteln möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.  Näheres erfahren Sie hier.  

Volltext

Wer Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

Die für die Tätigkeit erforderliche Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn die verantwortliche Person eine abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildung absolviert hat, die zum Umgang mit jenen Tierarten befähigt, auf die sich die Tätigkeit erstreckt. 

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Ansprechpunkt

Arrondissement/ville d'arrondissement

County/city

Landkreis/kreisfreie Stadt

Formulare

Formulare vorhanden: Nein  

Schriftform erforderlich: Ja  

Formlose Antragsstellung möglich: Nein  

Persönliches Erscheinen nötig: Nein  

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Erteilung der Erlaubnis beantragt haben, wird die zuständige Stelle den Antrag zeitnah bearbeiten.  

  • Erlaubnis zum Verbringen, zur Einfuhr oder Vermittlung von Wirbeltieren zum Zwecke der Abgabe Erteilung 
  • Wer Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.  
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.
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