Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- und Fahrbetriebs beantragenWenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Näheres erfahren Sie hier.
Volltext
Die Voraussetzungen für das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes sind in der Regel erfüllt, wenn mehr als ein Tier regelmäßig gegen Entgelt für Reit- und Fahrzwecke bereitgestellt wird. Dies trifft auch auf Reitvereine zu, die nicht nur für ihre Mitglieder, sondern darüber hinaus regelmäßig für Dritte Pferde gegen Entgelt bereithalten. Auch das Anbieten von Ponyreiten, Ausritten, Wanderritten, Kutschfahrten, Planwagenfahrten und auch das therapeutische Reiten bedürfen einer Erlaubnis.
Voraussetzungen
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch (je nach Landesrecht)
Ansprechpunkt
Arrondissement/ville d'arrondissement
County/city
Landkreis/kreisfreie Stadt
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.
- Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebs Erteilung
- Die Voraussetzungen für das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes sind in der Regel erfüllt, wenn mehr als ein Tier regelmäßig gegen Entgelt für Reit- oder Fahrzwecke bereitgehalten wird.
- Zuständigkeit: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland