Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem zoologischen Garten oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragenWenn Sie die Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung benötigen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Näheres erfahren Sie hier.
Volltext
Wenn Sie Tiere in einem Zoo, zoologischen Garten, Tierpark, Tiergarten oder einer ähnlichen Einrichtung halten und/oder zur Schau stellen wollen, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen. Ob Sie die Erlaubnis bekommen, entscheidet die zuständige Stelle je nach Einzelfall. Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie die Tätigkeit aufnehmen
Voraussetzungen
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Rechtsbehelf
- Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
Verwaltungsgerichtliche Klage
Ansprechpunkt
County/city
Arrondissement/ville d'arrondissement
Landkreis/kreisfreie Stadt
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung Erteilung
- Wenn Sie Tiere in einem zoologischen Garten oder in einer ähnlichen Einrichtung halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.
- Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.