Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen

​​​​Wenn Sie Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten möchten, benötigen Sie vor Beginn eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier.  

Volltext

Für Erteilung der Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung muss bei der zuständigen Stelle ein Antrag gestellt werden. Vor Beginn der Tätigkeit muss die Erlaubnis vorliegen.  

Voraussetzungen

​​Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

  • Ausweisdokument  
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht) 
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Ansprechpunkt

Landkreis/kreisfreie Stadt

Arrondissement/ville d'arrondissement

County/city

Formulare

Formulare vorhanden: Nein  

Schriftform erforderlich: Ja  

Formlose Antragsstellung möglich: Nein  

Persönliches Erscheinen nötig: Nein  

Verfahrensablauf

​​​​​Wenn Sie den Antrag auch Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.  

  • Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung Erteilung 
  • Wenn Sie Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.  
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.  
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