Volltext
In der Stadt Halle (Saale) ist das Veranstalten von öffentlichen Ausspielungen (z. B. Lottterien und Tombolas) beim Fachbereich Sicherheit anzuzeigen. Sie müssen nicht genehmigt werden. Das Finanzamt Magdeburg wird durch die Stadt Halle (Saale) darüber informiert.
formloser Antrag
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt schriftlich (formlos).
Hinweise (Besonderheiten)
Die geplante Ausspielung ist vom Veranstalter mindestens fünf Werktage im Voraus dem Fachbereich Sicherheit anzuzeigen.
Handlungsgrundlage(n)
Allgemeine Erlaubnis von öffentlichen Ausspielungen in Sachsen-Anhalt
Glücksspielstaatsvertrag 2021 v. 29.10.2020 (GVBl. LSA 2021 S. 160,168)
Glücksspielgesetz v. 27.09.2012