Ereignis beim Gefahrguttransport im Luftverkehr melden

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Ereignis beim Gefahrguttransport im Luftverkehr melden

Sie waren an Unfällen und Ereignissen im Gefahrguttransport im Luftverkehr beteiligt, oder Ihnen sind Verstöße aufgefallen? Dann müssen Sie das innerhalb von 72 Stunden beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

Volltext

Wenn Ihnen Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr aufgefallen sind, oder Sie beteiligt waren, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Ereignisse melden. Auch eine anonyme Meldung ist möglich. Bestimmte Ereignisse beim Gefahrguttransport sind jedoch nur für Personen mit Gefahrgutschulung ersichtlich.

Beispiele für Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr sind:

  • Nichteinhaltung der Gefahrgutvorschriften
  • Gefahrgüter wurden nicht ordnungsgemäß geladen
  • Gefahrgüter wurden nicht gesichert
  • die zuständige Pilotin oder der zuständige Pilot haben die Gefahrgüter ohne ihr Wissen transportiert

Ereignisse können sowohl am Boden als auch in der Luft stattgefunden haben.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen für die Ereignismeldung erfüllen.

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Falls vorhanden, können Sie Unterlagen zur Klärung des Ereignisses einreichen, wie zum Beispiel

  • Luftfrachtbrief,
  • Annahmekontrollliste
  • Versendererklärung oder
  • Bilder des Ereignisses.

Verfahrensablauf

Unfälle, Ereignisse und Verstöße beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr können Sie dem LBA online oder schriftlich per E-Mail melden.

Ereignisse online melden:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie das Online-Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
    • Für die Online-Meldung können Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
  • Anschließend senden Sie die Meldung ab.
  • Das LBA prüft Ihre Meldungen und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
  •  Mögliche Schritte sind:
    • Schutzmaßnahmen
    • Sanktionen
  • Das LBA sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung. Einen Bescheid erhalten Sie nicht.

Ereignismeldungen schriftlich per E-Mail senden:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de, öffnen Sie das Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
    • Um das Formular aufzurufen, müssen Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
    • Sie können das Formular auch auf der Website des LBA aufrufen.
  • Speichern Sie das ausgefüllte Formular und senden Sie es per E-Mail an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihre Meldung und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
  •  Mögliche Schritte sind:
    • Schutzmaßnahmen
    • Sanktionen

Fall Sie die Meldung nicht anonym stellen, meldet sich das LBA gegebenenfalls bei Rückfragen bei Ihnen.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Ereignismeldung Gefahrguttransport im Luftverkehr Entgegennahme verpflichtende Meldung von Ereignissen, Unfällen und Verstöße beim Gefahrguttransport im Luftverkehr an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
  • Meldung durch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen möglich
  • anonyme Meldung ist möglich
  • Prüfung der Meldung durch LBA und Bewertung, ob weitere Schritte notwendig sind
  • Bescheide: keiner
  • Kosten: keine
  • Fristen: Meldung eines Ereignisses innerhalb von 72 Stunden
  • Ereignismeldung online oder schriftlich per E-Mail
  • die schriftliche Ereignismeldung erfolgt über ein englisches Dokument
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt
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