Wenn sich an den auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) gespeicherten Daten etwas ändert, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Volltext
Der elektronische Aufenthaltstitel wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält einen Chip, auf dem folgende Angaben gespeichert sind:
- persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift
- Ihr Foto
- Ihre Fingerabdrücke
- Ihr Aufenthaltsstatus
Wenn sich an Ihren Daten etwas ändert, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen. Sie sollten die Online-Ausweisfunktion Ihres eAT bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen. Dies können Sie beim zuständigen Kundenzentrum vornehmen oder rund um die Uhr telefonisch bei der Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
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elektronischer Aufenthaltstitel enthält Chip, auf dem folgende Angaben gespeichert sind:
- persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum
- Foto
- Fingerabdrücke
- Aufenthaltsstatus
- wenn sich an den gespeicherten Daten etwas ändert, muss dies der zuständigen Behörde mitgeteilt werden
weiterführende Informationen
- Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Flyer zum elektronischen Aufenthaltstitel als Online-Ausweis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Make it in Germany – Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland