Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Die Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostiutionsveranstaltung beantragenSie möchten Prostitutionsveranstaltungen gewerblich betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Volltext
Eine Erlaubnis benötigt jede betreibende Person, die eine Prostitutionsveranstaltung für einen offenen Teilnehmerkreis organisiert oder durchführt, bei denen von mindestens einer der anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden. Dies ist zum Beispiel beim öffentlichen Erstellen von Pornofilmen der Fall.
Die Erlaubnis kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden.
Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis zeitlich befristen und mit Nebenbestimmungen (Auflagen) versehen. Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.
Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten bestehen können. Diese betreffen vor allem die Bereiche des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht.
Voraussetzungen
-
Volljährigkeit:
Die antragsstellende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. -
persönliche Zuverlässigkeit:
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, muss sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterziehen. - Für die für Prostitutionsveranstaltungen genutzten Räume gelten die Mindestanforderungen für Prostitutionsstätten entsprechend
Einzelfirma (natürliche Person):
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
- Betriebskonzept
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis
Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
- Betriebskonzept
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den gesetzlichen Vertreter
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für den gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie das Gewerbe aufnehmen. Vor Beginn der konkreten Veranstaltung müssen Sie diese der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde vier Wochen vorher anzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten bestehen. Diese betreffen vor allem die Bereiche des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht.
- Prostitutionsveranstaltungen Organisation oder Durchführung Erlaubnis
- Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen ist erlaubnispflichtig; Erlaubnisfrei, wenn lediglich Vorführung, die ausschließlich darstellerischen Charakter hat oder es an Gewerbsmäßigkeit fehlt
- Die Erlaubnis kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden
- Es bestehen weitere Erlaubnis oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts.
- zuständig: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht