Sie brauchen eine Beratung von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt und haben wenig Geld? Dann können Sie eine staatlich finanzierte Beratungshilfe beantragen.
Volltext
Wenn Sie eine außergerichtliche Rechtsberatung oder -vertretung benötigen, die Kosten aber nicht selbst aufbringen können, können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen.
Eine außergerichtliche Beratung bedeutet:
- Sie erhalten eine rechtsanwaltliche Beratung.
- Wenn nötig, können mit demselben Beratungshilfeschein mehrere Gespräche erfolgen.
- Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt kann für Sie aktiv werden und zum Beispiel Schreiben aufsetzen. Darüber entscheidet die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt.
Die Beratungshilfe deckt nur die außergerichtliche Vertretung ab. Falls es zu einem Verfahren kommt, können Sie gegebenenfalls Prozesskostenhilfe beantragen.
Sie können Beratungshilfe zum Beispiel in folgenden Angelegenheiten erhalten:
-
Kaufrecht, wie
- Onlinekauf
- Handyvertrag
-
Mietrecht, wie
- Mieterhöhung
- Kündigung
- Nebenkostenabrechnung
- nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Erbrecht
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Familiensachen, wie
- Folgen einer Scheidung
- Sorgerecht
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Arbeitsrecht, wie:
- Kündigung
- Abmahnung
- Mobbing
-
fehlerhafte Bescheide von Behörden, wie
- Jobcenter
- Rentenkasse
- Sozialamt
-
Bausachen, also Rechtsstreitigkeiten mit:
- Bauunternehmern
- Handwerksbetrieben
- Bauträgern
- Architekturbüros
- sonstigen Baubeteiligten
- Schul- und Hochschulrecht
- Gewerberecht
- Verfassungsbeschwerde wegen Grundrechtsverletzung
-
Sozialrecht, wie:
- Renten- und Versorgungsangelegenheiten
- Fragen zur Arbeitslosenversicherung
- Steuerrecht
Wenn es um das Strafrecht oder um Ordnungswidrigkeiten geht, können Sie nur eine Beratung erhalten, aber keine rechtliche Vertretung.
Voraussetzungen
- Sie haben ein ernsthaftes rechtliches Problem und benötigen eine Rechtsberatung.
- Es handelt sich um eine außergerichtliche Angelegenheit.
- Sie haben zunächst versucht, das Rechtsproblem allein zu klären. Dies könnte zum Beispiel ein Schreiben an die gegnerische Partei sein.
- Sie haben ein geringes Einkommen und wenig Vermögen.
- Sie haben in dieser Angelegenheit noch keine Beratungshilfe erhalten.
- Die Beratungshilfe wurde nicht durch ein Gericht verwehrt.
- Sie haben keine Rechtschutzversicherung, welche die Kosten übernehmen muss.
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Sie können keine kostenlose Beratung und Vertretung auf anderem Weg erhalten, zum Beispiel:
- Arbeitnehmerhilfe
- Schuldnerberatung
- Mieterverein
Gebühren
erforderliche Unterlagen
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Unterlagen über den Streitfall, zum Beispiel:
- Schriftwechsel
- Vertragsunterlagen
- Bescheide
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Belege über Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel:
- Lohnbescheinigung
- Sozialhilfe- oder Bürgergeldbescheid
- Kontoauszüge
Rechtsbehelf
Erinnerung in folgenden Fällen:
- der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe wird zurückgewiesen
- die Bewilligung von Beratungshilfe wird wieder aufgehoben
Ansprechpunkt
Amtsgericht
Verfahrensablauf
Sie können vorab online prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllen. Dafür nutzen Sie den "Vorab-Check" auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Sie können Beratungshilfe schriftlich oder persönlich beantragen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen:
- Sie öffnen den "Antrag auf Beratungshilfe", den Sie online ausfüllen. Den ausgefüllten Antrag drucken Sie aus und schicken ihn mit allen Unterlagen an Ihr zuständiges Amtsgericht.
- Alternativ können Sie den Antrag speichern und zusammen mit den Unterlagen über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach" einreichen.
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen:
- Sie können den ausgedruckten "Antrag auf Beratungshilfe" persönlich im zuständigen Amtsgericht abgeben.
- Außerdem können Sie Beratungshilfe mündlich bei der Rechtsantragstelle Ihres zuständigen Amtsgerichts beantragen.
Die Rechtsantragsstelle prüft im Anschluss, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, und stellt Ihnen einen Beratungshilfeschein aus. Damit können Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten lassen.
Sie können stattdessen auch direkt einen Rechtsbeistand aufsuchen. Dort legen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt reicht den Antrag auf Beratungshilfe anschließend bei Gericht ein.
Hinweise (Besonderheiten)
In den Stadtstaaten Hamburg und Bremen gibt es anstatt der Beratungshilfe eine Rechtsberatung.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Bürgerinnen und Bürger, die die Kosten für eine benötigte außergerichtliche Rechtsberatung nicht selbst aufbringen können, können Beratungshilfe in Anspruch nehmen
-
außergerichtliche Beratung bedeutet:
- anwaltliche Beratung
- wenn nötig, mehrere Gespräche
- Anwältin oder Anwalt kann zum Beispiel Schreiben aufsetzen
- Beratungshilfe deckt nur außergerichtliche Vertretung ab
- falls es zu einem Verfahren kommt, muss gegebenenfalls Prozesskostenhilfe beantragt werden
-
Beratungshilfe zum Beispiel in folgenden Angelegenheiten möglich:
-
Kaufrecht, wie
- Online-Kauf
- Handyvertrag
-
Mietrecht, wie
- Mieterhöhung
- Kündigung
- Nebenkostenabrechnung
- nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Erbrecht
-
Familiensachen, wie
- Folgen einer Scheidung
- Sorgerecht
-
im Arbeitsrecht, wie:
- Kündigung
- Abmahnung
- Mobbing
-
fehlerhafte Bescheide von Behörden wie
- Jobcenter
- Rentenkasse
- Sozialamt
-
Bausachen, also Rechtsstreitigkeiten mit:
- Bauunternehmern
- Handwerksbetrieben
- Bauträgern
- Architekturbüros
- sonstigen Baubeteiligten
- Schul- und Hochschulrecht
- Gewerberecht
- Verfassungsbeschwerde wegen Grundrechtsverletzung
-
Sozialrecht, wie:
- Renten- und Versorgungsangelegenheiten
- Fragen zur Arbeitslosenversicherung
- Steuerrecht
-
Kaufrecht, wie
- im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten ist nur Beratung möglich, keine rechtliche Vertretung.
weiterführende Informationen
- Vorab-Check, um die Voraussetzungen für Beratungshilfe zu prüfen
- Informationen über Beratungshilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
- Broschüre zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)