Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Träger von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben beantragen

Als Träger von Integrationsfachdiensten oder Inklusionsbetrieben können Sie Leistungen für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Menschen mit Schwerbehinderung beantragen.

Volltext

Im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können folgende Träger Geldleistungen bei dem örtlich zuständigen Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt beantragen:

  • Träger von Integrationsfachdiensten
  • Träger von Inklusionsbetrieben
  • freie gemeinnützige Träger für psychosoziale Dienste

Als Träger von Integrationsfachdiensten erhalten Sie Leistungen zur Vergütung der notwendigen Kosten, die durch ihre Inanspruchnahme entstanden sind.

Inklusionsbetriebe erhalten Leistungen für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung. Ebenfalls möglich sind Leistungen zur Vergütung für betriebswirtschaftliche Beratungen und weitere, besondere Aufwände.

Als freie gemeinnützige Träger psychosozialer Dienste, die das Integrations- oder Inklusionsamt bei der Durchführung der im Einzelfall erforderlichen psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen beteiligt, erhalten Sie Leistungen für die Kosten, die sich aus dieser Betreuung ergeben.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurzfassung

  • antragsberechtigt für Geldleistungen sind:  
    • Träger von Integrationsfachdiensten
    • Träger von Inklusionsbetrieben
    • freie Träger psychosozialer Dienste
  • für folgende Tätigkeiten:
    • Inanspruchnahme des Integrationsfachdiensts
    • Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung, betriebswirtschaftliche Beratungen und besondere Aufwände durch den Inklusionsbetrieb
    • Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen durch freie Träger psychosozialer Dienste
  • Antrag bei zuständigem Integrations- oder Inklusionsamt
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