Ausnahmegenehmigung für Hochbauten innerhalb der 40 m Anbauverbotszone an BAB beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Ausnahmegenehmigung für Hochbauten innerhalb der 40 m Anbauverbotszone an BAB beantragen

Planen Sie einen Hochbau oder eine Abgrabung und Aufschüttung mit weniger als 40 Metern Abstand zur Autobahn? Dann benötigen Sie eine straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung.

Volltext

Im Nahbereich von Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung benötigen Sie für Ihre Bauvorhaben immer eine straßenrechtliche Genehmigung, die nach einer straßenrechtlichen Beurteilung durch das Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) erteilt werden kann. Das betrifft alle Autobahnen sowie ausgewählte Abschnitte der Bundesstraßen in Stadtstaaten außerhalb der Ortsdurchfahrt. Das stellt sicher, dass Verkehrsteilnehmende nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden oder andere Sicherheitsrisiken auf den fließenden Verkehr einwirken.

Im Nahbereich der Bundesfernstraßen befindet sich die Anbauverbotszone, die:

  • bei Autobahnen 0 bis 40 Meter ab Asphaltkante beträgt 
  • bei Bundesstraßen 0 bis 20 Meter ab Asphaltkante beträgt

Innerhalb der Anbauverbotszone ist die Errichtung von Hochbauten sowie die Durchführung von Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs verboten. Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erlassen. Das Anbauverbot in der Anbauverbotszone gilt nicht für Telekommunikationsanlagen.

Sie können beim FBA eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn Sie einen Hochbau oder eine Abgrabung und Aufschüttung größeren Umfangs planen. Zu den Hochbauten zählen zum Beispiel:

  • Trafostationen
  • Mauern
  • Container
  • Gebäude
  • Rückhaltebecken
  • Werbeanlagen
  • Laternen- oder Fahnenmaste

Eine Ausnahmegenehmigung kann Ihnen erteilt werden, wenn:

  • eine Ablehnung zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde
  • die Ausnahme mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist
  • das Wohl der Allgemeinheit die Ausnahme erfordert

Sie stellen den Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA).

In einigen Fällen benötigt Ihr Vorhaben eine weitere Genehmigung, zum Beispiel:

  • Baugenehmigung
  • Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • berg- oder wasserrechtliche Genehmigung

Dann beantragen Sie beide Genehmigungen unabhängig voneinander.

Voraussetzungen

Sie planen ein Bauvorhaben in der Anbauverbotszone, die sich im Bereich von bis zu 40 Metern zur Autobahn oder bis zu 20 Metern zu einer Bundesstraße befindet.

  • Bau und Betriebsbeschreibung zum jeweiligen Vorhaben
  • Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 mit:
    • eingezeichneter Fahrbahnkante und Name sowie Nummer der Bundesfernstraße
    • eingezeichneter Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone
    • eingezeichneten Außenkanten der baulichen Anlage
    • konkreten Bemaßungen
      • Abstand des Vorhabens zur Fahrbahnkante
      • Größe der baulichen Anlage
  • Geodaten
  • Beschreibung der Ausnahmegründe, die die Ausnahmegenehmigung rechtfertigen können
  • soweit vorhanden: Kopie des Bauantrags
  • Vollmacht, wenn Sie das Bauvorhaben im Auftrag ausführen

Je nach Einzelfall werden Sie aufgefordert, weitere Unterlagen vorzulegen, zum Beispiel:

  • Nachweise zu Sichtbarkeitsbeziehungen
  • Visualisierungen
  • Katasterauszüge
  • Gutachten

Zusätzlich sind für Werbeanlagen folgende Unterlagen erforderlich:

  • Angaben zum beworbenen Betrieb
  • Nachweis, zum Beispiel mit einer Fotomontage oder anderer Visualisierung, dass die Werbeanlage:
    • blendfrei gestaltet ist
    • nicht überdimensioniert ist
    • die amtliche Beschilderung nicht beeinträchtigt
    • eine unaufdringliche Farbgebung hat
    • lediglich Firmenname oder Logo enthält
  • Angaben zu anderen Werbeanlagen in unmittelbarer Nähe

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung online oder schriftlich.
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich einreichen, senden Sie einen formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Fernstraßen-Bundesamt (FBA).
  • Wenn Sie den Antrag online einreichen, können Sie sich:
    • als Privatperson über Ihr BundID-Konto anmelden
    • als Unternehmen mit Ihrem "Mein Unternehmenskonto" anmelden
    • als Gast ohne Registrierung anmelden 
  • Sie füllen den Online-Antrag aus und laden die erforderlichen Unterlagen direkt in die Eingabemaske hoch:
    • in den Formaten PDF, JPG oder PNG
    • mit einer maximalen Dateigröße von 10 MB
  • Die Kommunikation mit dem FBA erfolgt online über ein sicheres Postfach.
  • Wenn Sie sich als Gast registriert haben, füllen Sie nur den Antrag online aus. Die weitere Kommunikation mit dem FBA findet im Regelfall auf dem Postweg statt.
  • Sollte es Einwände gegen Ihren Antrag geben, bekommen Sie die Möglichkeit einer Stellungnahme. Dort können Sie die aus Ihrer Sicht geltenden Gründe für die Ausnahmegenehmigung Ihres Vorhabens schriftlich mitteilen.
  • Nach Beurteilung Ihres Antrags durch das FBA erhalten Sie einen Bescheid mit der Ausnahmegenehmigung oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Zusätzlich kann eine Beteiligung des Straßenbaulastträgers, also der Autobahn GmbH des Bundes, notwendig sein, zum Beispiel für Leitungsverlegungen.

Hinweise (Besonderheiten)

Sollte sich Ihr Vorhaben in einem Bereich von 40 bis 100 Meter zur Autobahn oder von 20 bis 100 Meter zu einer Bundesstraße befinden, benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie ebenfalls beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) beantragen können. Wenn Ihr Vorhaben einer anderweitigen Genehmigungspflicht unterliegen, beantragen Sie dies bei der zuständigen Behörde, die dann die Zustimmung des FBA einholt.

  • Bauvorhaben im Nahbereich von Bundesfernstraßen benötigen straßenrechtliche Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA)
  • betrifft alle Autobahnen und Abschnitte der Bundesstraßen in Stadtstaaten
  • Bauvorhaben darf Verkehrsteilnehmende nicht vom Verkehrsgeschehen ablenken oder Sicherheitsrisiken für den fließenden Verkehr bedeuten
  • Anbauverbotszone befindet sich:
    • bei Autobahnen 0 bis 40 Meter ab Asphaltkante
    • bei Bundesstraßen 0 bis 20 Meter ab Asphaltkante
  • innerhalb der Anbauverbotszone ist die Errichtung von Hochbauten sowie die Durchführung von Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs verboten
  • Hochbauten sind zum Beispiel:
    • Trafostationen
    • Mauern
    • Container
    • Gebäude
    • Rückhaltebecken
    • Werbeanlagen
    • Laternen- oder Fahnenmaste
  • Anbauverbot in der Anbauverbotszone gilt nicht für Telekommunikationsanlagen
  • Fernstraßen-Bundesamt (FBA) kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erlassen
  • wenn zum Beispiel auch Baugenehmigung benötigt wird, werden beide Genehmigungen parallel beantragt
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