Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einem Sonn- oder Feiertag Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder Betrieb arbeiten lassen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

Volltext

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll. Sie können eine Bewilligung der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen für:

  • die Durchführung von Haus- und Ordermessen für gewerbliche Wiederverkäufer.
  • das Verhindern eines unverhältnismäßigen Schadens in einem Betrieb durch besondere Umstände, wie ein sehr hoher Krankenstand oder verspätete Materiallieferung.
  • die gesetzlich vorgeschriebene Inventur, sofern diese nicht an einem Wochentag erfolgen kann.

Liegen andere Gründe vor, werden auch diese geprüft und die Sonn- oder Feiertagsarbeit gegebenenfalls bewilligt.

Von dem generellen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind Tätigkeiten ausgenommen, die der Befriedigung besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung dienen, wie:

  • Daseinsvorsorge (zum Beispiel in der Pflege von Kranken oder der Versorgung von Tieren),
  • Dienstleistungen (zum Beispiel in Restaurants oder bei Taxiunternehmen) sowie 
  • Freizeitgestaltung (zum Beispiel in Theatern, beim Fußball oder in Freizeiteinrichtungen)
  • Einsatz in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen (unaufschiebbare Arbeiten, wie zum Beispiel Reparaturen bei Rohrbrüchen oder Sturmschäden an Dächern).

Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber.
  • Sie haben zulässige Gründe für Ihren Antrag auf die Genehmigung.

  • Заява трудового колективу або виробничої ради (за наявності)
  • Докази того, що буде завдано непропорційної шкоди (наприклад, інформація про штрафні санкції за контрактом, втрату замовлень і клієнтів, втрату робочих місць)
    • Збиток внаслідок особливих обставин - це будь-який фінансовий збиток, якого зазнає роботодавець внаслідок особливих обставин. Однак не будь-яка неминуча втрата є достатньою; скоріше, вона повинна бути непропорційною (неприйнятною або необґрунтованою) і виходити за рамки економічних втрат, які вже спричинені загальним закриттям підприємств у неділю та святкові дні. Тут потрібні конкретні, числові докази.
  • Stellungnahme des Personal- bzw. Betriebsrates (wenn vorhanden)
  • Nachweis, dass ein unverhältnismäßiger Schaden entstehen würde (z. B. Angaben über Vertragsstrafen, Auftrags- und Kundenverlust, Verlust von Arbeitsplätzen) 
    • Schaden infolge der besonderen Verhältnisse ist jeder Vermögensnachteil, den der Arbeitgebende infolge der besonderen Verhältnisse erleiden würde. Es reicht aber nicht jeder drohende Schaden aus, er muss vielmehr unverhältnismäßig (nicht tragbar bzw. nicht zumutbar) sein und über die wirtschaftlichen Einbußen hinausgehen, die durch die allgemeine Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen ohnehin schon verursacht werden. Hier ist ein konkreter, zahlenmäßiger Nachweis erforderlich.
  • Statement from the staff or works council (if available)
  • Proof that disproportionate damage would occur (e.g. information on contractual penalties, loss of orders and customers, loss of jobs)
    • Damage as a result of the special circumstances is any financial disadvantage that the employer would suffer as a result of the special circumstances. However, not every impending loss is sufficient; it must rather be disproportionate (unacceptable or unreasonable) and go beyond the economic losses that are already caused by the general shutdown on Sundays and public holidays. Concrete, numerical proof is required here.
  • avis du comité du personnel ou du comité d'entreprise (le cas échéant)
  • Preuve qu'il en résulterait un préjudice disproportionné (par exemple, informations sur les pénalités, la perte de commandes et de clients, la perte d'emplois)
    • Le préjudice résultant des circonstances particulières est tout préjudice pécuniaire que l'employeur subirait en raison des circonstances particulières. Cependant, tout dommage imminent ne suffit pas, il doit être disproportionné (non supportable ou non raisonnable) et aller au-delà des pertes économiques déjà causées par le repos général de l'entreprise le dimanche et les jours fériés. Dans ce cas, une preuve concrète et chiffrée est nécessaire.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz eingelegt werden.
  • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

Sie können gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Klage einreichen.

Vous pouvez faire appel de la décision dans un délai d'un mois.

Ви можете подати апеляцію на рішення протягом одного місяця.

You can lodge an appeal against the decision within one month.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Führen Sie einen Betrieb, der unter der Bergaufsicht steht, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB).

Verfahrensablauf

Eine Genehmigung für die Sonn- und Feiertagsarbeit können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz beantragen. Dafür sind folgende Schritte notwendig:

  • Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Behörde und reichen alle weiteren erforderlichen Unterlagen ein.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
  • Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Genehmigung
  • Genehmigungsfähige Ausnahmen sind: 
    • Haus- und Ordermessen für gewerbliche Wiederverkäufer
    • besondere Verhältnisse, die einen unverhältnismäßigen Schaden in einem Betrieb hervorrufen könnten (zum Beispiel sehr hoher Krankenstand, verspätete Materiallieferung) oder
  • die gesetzlich vorgeschriebene Inventur, wenn sie nicht an einem Wochentag erfolgen kann
  • Bei anderen Gründen werden diese geprüft und die Sonn- oder Feiertagsarbeit gegebenenfalls bewilligt.
  • zuständig: örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz
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