Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen in Anspruch nehmen

Sie suchen Informationen und Unterstützung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung? Dann können Sie sich bei der zuständigen Stelle beraten lassen.

Volltext

Wer sich mit Fragen zu Themen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung beschäftigt, kann sich bei der zuständigen Stelle beraten lassen.

Mit einer Vorsorgevollmacht treffen Sie Vorkehrungen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Dieser Fall kann eintreten, wenn Sie zum Beispiel einen Unfall mit schweren gesundheitlichen Folgen haben. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden.

Eine Betreuungsverfügung kommt zum Tragen, wenn eine Betreuung eingerichtet wird. Das Betreuungsgericht ordnet eine Betreuung nach genauer Betrachtung des Einzelfalls dann an, wenn eine volljährige Person aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann und aktuell Entscheidungsbedarf besteht.

In diesem Fall muss das Gericht eine Betreuungsperson bestellen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorab bestimmen, wer die Betreuung übernehmen soll.

Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. So können Sie Wünsche zu noch nicht unmittelbar bevorstehenden Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen festgelegen. Damit wird stellen Sie sicher, dass der Ihr Wille umgesetzt wird, auch wenn Sie ihn in der aktuellen Situation nicht mehr äußern können.

Die zuständige Stelle klärt auf, was Sie in diesen Dokumenten regeln können, welche Auswirkungen dies hat und wie Sie sie sinnvoll gestalten.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Wünsche formulieren, können Sie die Beratung der zuständigen Stelle in Anspruch nehmen.

Kurzfassung

  • zuständige Stelle informiert und unterstützt bei Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • zuständige Stelle klärt auf, was in Dokumenten geregelt werden kann, welche Auswirkungen dies hat und wie sie sinnvoll gestaltet werden
  • Interessierte können Beratung der zuständigen Stelle in Anspruch nehmen
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