Sie wollen Ihr Prüflabor oder Messstelle notifizieren lassen? Informieren Sie sich hier.
Volltext
Als Prüflabor und Messstelle müssen Sie zur Wahrnehmung staatlich veranlasster Prüf- und Überwachungsaufgaben notifiziert sein. Dazu muss Ihr Prüflabor oder Ihre Messstelle bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Entscheidung zu Ihrer Eignungsüberprüfung wird Ihnen in Form eines entsprechenden Bescheides bekanntgegebenen. Dieser wird bundesweit anerkannt.
Dieses Verfahren gilt in Sachsen-Anhalt in den Umweltbereichen Abfall und Luft.
Voraussetzungen
Ihr Prüflaboratorium/Ihre Messstelle muss:
- den Geschäftssitz in Sachsen-Anhalt haben,
- die erforderliche Fachkunde nachweisen,
- zuverlässig, unabhängig und
- entsprechend gerätetechnisch ausgestattet sein.
- Schriftlicher Antrag
- Nachweis der erforderlichen Fachkunde anhand einer fachmodulkonformen Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
- aktuelles Qualitätsmanagementhandbuch
- Gesellschaftsvertrag mit Angabe der vertretungsbefugten natürlichen bzw. juristischen Personen sowie aktueller Handelsregisterauszug
- Auflistung der personellen Ausstattung
- ggf. Nachweis über Art und Umfang der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
- ggf. Kopie des Vertrages zwischen externem Probenehmer und Untersuchungsstelle
- evtl. Kopie der Genehmigung für seuchenhygienische Arbeiten der Sicherheitsstufe S 2
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht Halle
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
Bitte richten Sie einen Antrag unter Verwendung des jeweiligen Antragsformulars und Beifügung der dort angegebenen Nachweise zur Prüfung der Voraussetzung einer Notifizierung an die zuständige Stelle. Diese prüft Ihre Eignung als Prüflaboratorium oder Messestelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bekanntmachung der bundesweit gültigen Notifizierung erfolgt im Recherche-System-Messstellen-Sachverständig (ReSyMeSa).